In der Zirkelberatung wird unter Anleitung einer erfahrenen Gründungsberaterin ein individuelles Gründungskonzept erstellt, optimiert und überprüft. Antragsberechtigt sind auch arbeitslose Gründer aus dem Bezug des ALG I oder ALG II sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende, sofern sie eine ALG II-vergleichbare Einkommenslage nachweisen können. Diese Gründungsinteressierten erhalten einen Zuschuss von 90 Prozent vom Beraterhonorar, zzgl. MwSt., alle Übrigen 50 Prozent.
Nähere Informationen und Antragsannahme bei Gerlinde Waering, IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228/2284-131, Fax 0228/2284-223, E-Mail waering@bonn.ihk.de.