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Lkw-Maut auf der B 42 zwischen Autobahnkreuz Bonn-Ost und Königswinter

Regelung gilt ab dem 1. August 2012

(PresseBox) (Bonn, )
Ab dem 1. August 2012 werden 1.135 Kilometer Bundesstraße, die autobahnähnlich ausgebaut sind, für Lastkraftwagen ab 12 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht mautpflichtig. In der Region Bonn/Rhein-Sieg ist davon die Bundesstraße 42 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Ost und Bad Honnef (Abzweig L 144, Höhe Insel Grafenwerth) betroffen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden vom Deutschen Bundestag bereits im Februar dieses Jahres gefasst. "Insbesondere Unternehmen, die bisher nur in der näheren Umgebung unterwegs waren und dabei auf das Autobahnnetz nicht angewiesen waren, können von der neuen Mautpflicht auf den knapp 12 Kilometern Bundesstraße betroffen sein", so Fabian Göttlich, Verkehrsexperte der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg.

Die Mauterfassung ist möglich über eine im Kraftfahrzeug eingebaute On Board Unit (OBU), das Interneteinbuchungssystem oder an den 3.500 Mautstellen-Terminals. Der Mautsatz entspricht dem auf Bundesautobahnen und ist abhängig von der Entfernung, der Anzahl der Achsen und der Schadstoffklasse, im Durchschnitt werden 17 Cent pro Kilometer kassiert. Insgesamt werden rund 100 Millionen Euro Maut-Mehreinnahmen erwartet. Rechtliche Grundlage ist das Bundesfernstraßenmautgesetz (ehemals Autobahnmautgesetz) vom 19. Juli 2011, das eine Mautpflicht für vierstreifige Bundesstraßen vorsieht, die autobahnähnlich ausgebaut sind oder an eine Bundesautobahn angebunden sind.

2010 wurden 4,51 Milliarden Euro Maut eingenommen, von denen 2,04 Milliarden Euro wieder in die Straßen des Bundes investiert worden sind, 1,03 Milliarden Euro flossen in die Schienenwege und knapp 380 Millionen in die Wasserwege. 1,06 Milliarden Euro entfielen auf Systemkosten, vom Finanzministerium gesperrte Mittel und Ausgaben zur Entlastung des Güterkraftverkehrsgewerbes.
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