Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 711253

IHK Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn, Deutschland http://www.ihk-bonn.de
Ansprechpartner:in Frau Claudia Engmann +49 228 2284139
Logo der Firma IHK Bonn/Rhein-Sieg

Jedes fünfte Unternehmen kann offene Stellen nicht besetzen

Aktuelle Umfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg unter 260 Unternehmen

(PresseBox) (Bonn, )
Fast jedes fünfte Unternehmen in der Region kann offene Stellen nicht besetzen. Das hat eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg unter rund 260 Unternehmen ergeben. 22,2 Prozent der Unternehmen können demnach offene Stellen längerfristig (mehr als zwei Monate) nicht besetzen, weil sie keine passenden Arbeitskräfte finden. Gesucht werden dabei sowohl Fachwirte/Meister (36,8 Prozent), Arbeitskräfte mit dualem Berufsabschluss (35,5 Prozent) als auch Fachkräfte mit (Fach-)Hochschulabschluss (27,6 Prozent). "Unsere Dienstleistungsregion benötigt hoch qualifizierte Fachkräfte, die in vielen Branchen leider nur schwer zu finden sind", sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Als Reaktion auf den Fachkräfteengpass wollen 48,3 Prozent der Unternehmen mehr ausbilden und 45,5 Prozent verstärkt in die Weiterbildung investieren. Die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität (37,9 Prozent), die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Beschäftigung älterer Mitarbeiter (jeweils 26,5 Prozent) sind weitere Reaktionen von Unternehmen. Hindenberg: "Die IHK Bonn/Rhein-Sieg setzt neben ihren Initiativen zur Stärkung der dualen Ausbildung in Zukunft auch auf weitere Informationen und Hilfen im Bereich Fachkräftesicherung und -gewinnung. Mit dem Projekt "Relaunch your Career" wollen wir verstärkt um neue Zielgruppen werben. Studienabbrecher aller Fachrichtungen mit Erfahrungen im IT-Bereich oder im Bürobereich erhalten die Chance zum 1. Februar 2015 in eine verkürzte Ausbildung einzutreten."

Jedes vierte Unternehmen beklagt Hindernisse bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland. Hier spielen die unzureichenden Sprachkenntnisse (26,1 Prozent) und die schwierige Bewertung von Qualifikationen der Bewerber (12,6 Prozent) die größte Rolle. "Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), das seit dem 1. April 2012 in Kraft ist, erhalten Qualifizierte aus dem Ausland auch in Deutschland die Möglichkeit einer Anerkennung ihrer Ausbildung oder Qualifizierung", so Hindenberg: "So ergeben sich neue berufliche Chancen für die Einzelnen und unsere Unternehmen können so auf qualifizierte Mitarbeiter zurück greifen. Durch das BQFG, auch Anerkennungsgesetz genannt, gibt es einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Vergleich zu einem deutschen Berufsabschluss."

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.