IHK-zugehörige Unternehmen, die nicht im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, sind vom Beitrag befreit, wenn ihr Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt. Das gilt auch vor Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2013 gegründet wurden und deren Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Jahres-Grundbeiträge für Kleingewerbetreibende liegen zwischen 44 und 388 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen zwischen 223 und für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern 50.000 Euro. „Die Selbstverwaltung der Wirtschaft folgt dem Solidaritätsprinzip, starke Schultern leisten mehr“, erläutert Hagen: „Eine starke und schlagkräftige Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft bedingt aber auch das Bereitstellen entsprechender finanzieller Mittel für Personal und Sachmittel, die den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen haben.“
IHK senkt Mitgliedsbeiträge für 2018
Vollversammlung fasst Beschluss
IHK-zugehörige Unternehmen, die nicht im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, sind vom Beitrag befreit, wenn ihr Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt. Das gilt auch vor Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2013 gegründet wurden und deren Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Jahres-Grundbeiträge für Kleingewerbetreibende liegen zwischen 44 und 388 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen zwischen 223 und für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern 50.000 Euro. „Die Selbstverwaltung der Wirtschaft folgt dem Solidaritätsprinzip, starke Schultern leisten mehr“, erläutert Hagen: „Eine starke und schlagkräftige Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft bedingt aber auch das Bereitstellen entsprechender finanzieller Mittel für Personal und Sachmittel, die den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen haben.“