Auch eine weitere Voraussetzung, nämlich das städtebauliche Integrationsgebot sei im Fall Grafschaft nicht erfüllt. Danach dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen, insbesondere in Innenstädten angesiedelt werden. "Am vorgesehenen Standort in der Gemeinde Grafschaft gibt es keine innerstädtische Bebauung, sondern nur Feld- und Wiesenlandschaft", so Schmitz-Temming.
Die genannten Gebote können allenfalls im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens ausgehebelt werden. Voraussetzung dafür ist aber unter anderem, dass sich wesentliche Tatsachen geändert haben. Nach Ansicht der IHK Bonn/Rhein-Sieg wird sich aber bis 2013 - das ist der Zeitpunkt für den ersten Spatenstich - aus dem jetzigen Grüne Wiese-Standort auf der Grafschaft keine innerstädtische Gemengelage entwickelt haben.