Das zeitliche Engagement erstreckt sich auf zwei bis drei Termine jährlich. Die Bestellung zum ehrenamtlichen Richter erfolgt auf fünf Jahre. Die Aufgabe eines ehrenamtlichen Finanzrichters ist es, zusammen mit einem weiteren ehrenamtlichen Richter, dem Berufsrichter im Senat, mit wirtschaftlichem Sachverstand zur Seite zu stehen.
Nähere Informationen gibt es bei Marion Bülow, montags bis Donnerstag von 13.30 bis 17 Uhr unter Telefon 0228/2284-135, E-Mail buelow@bonn.ihk.de.