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Alles klar für die neue Maschinen-Richtlinie?

Änderungen treten am 29. Dezember 2009 ohne Übergangsfrist in Kraft

(PresseBox) (Bonn, )
"CE-Kennzeichnung - Alles klar für die neue Maschinen-Richtlinie?" So lautet der Titel einer kostenfreien Informationsveranstaltung, die die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Bonn/Rhein-Sieg und Köln ausrichten. Sie findet am Dienstag, 15. Dezember, 16 bis 18 Uhr, in der IHK Köln, Camphausen-Saal, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, statt. "Ab dem 29. Dezember 2009 muss die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Übergangsfrist angewandt werden", erläutert Wolf Pohl, Bereichsleiter Industrie / Innovation der IHK Bonn/Rhein-Sieg: "Damit treten für Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen und Anlagen veränderte Anforderungen und Verpflichtungen in Kraft, die es zu beachten gilt."

Die kompakte Informationsveranstaltung soll praxisnah Grundlagen der neuen Richtlinie vermitteln. Referent Michael Preising, langjähriger Referent der IHK-CE-Veranstaltungen, geht auf die Veränderungen und Neuheiten in Bezug auf die alte Maschinenrichtlinie ein. Insbesondere beantwortet er die Fragen: Was ändert sich bei der Abgrenzung der Maschinenrichtlinie zur Niederspannungsrichtlinie? Wie umfassend werden unvollständige Maschinen behandelt? Welche neuen Unterlagen werden benötigt? In welchen Sprachen müssen die internen technischen Unterlagen und die Betriebsanleitung für eine komplette Maschine oder Einbauerklärung und Montageanleitung für eine unvollständige Maschine verfasst sein?

Nähere Informationen und Anmeldung bei Wolf Pohl, IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228/2284-133, Fax 0228/2284-221, E-Mail pohl@bonn.ihk.de.
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