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Ab dem 2. Mai 2009 drohen Bußgelder

IHK Bonn/Rhein-Sieg rät: Vollständigkeitserklärungen jetzt hinterlegen / Betroffen sind Betriebe, die Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen

(PresseBox) (Bonn, )
Ab sofort können Unternehmen im neuen Internetportal (www.ihk-ve-register.de) ihre Vollständigkeitserklärungen (VE) hinterlegen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hin. "Bundesweit rund 4.500 Betriebe, die Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen und eine der vom Gesetzgeber vorgegebenen Mengenschwellen für die unterschiedlichen Materialien überschreiten, müssen künftig eine VE abgeben", sagt IHK-Umweltexperte Dr. Rainer Neuerbourg. "Die Mengenschwellen betragen bei Glas 80 Tonnen, bei Papier, Pappe, Kartonagen 50 Tonnen und bei Leichtverpackungen (Aluminium, Weißblech, Kunststoffe und Verbundmaterialien) 30 Tonnen im Jahr. Betroffen von der erstmaligen Hinterlegungspflicht sind Hersteller und Händler, die sich im Jahr 2008 an einem der neun dualen Systeme beteiligen oder Verpackungen im Rahmen von Selbstentsorgerlösungen verwertet haben."

Das Portal ist die zentrale Informations-, Kommunikations- und VE-Hinterlegungsplattform für diese Unternehmen. Sie finden darauf u. a. Gesetzestexte, Handlungsanweisungen, Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen Verpackungsverordnung und zur VE-Hinterlegung oder die IHK-Ansprechpartner. Letzter gesetzlicher Termin für die VE-Hinterlegung ist der 1. Mai 2009. Wer die Frist verpasst, dem droht eine empfindliche Geldbuße. Ab dem 2. Mai 2009 wird dann die Liste der Unternehmen, die eine VE bei der zuständigen IHK abgegeben haben, auf der Internetplattform veröffentlicht.

Nähere Informationen gibt es bei Dr. Rainer Neuerbourg, IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228/2284-164, Fax 0228/2284-221, E-Mail neuerbourg@bonn.ihk.de.
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