Ein sehr guter Ausbildungsabschluss zahlt sich aus: Junge Facharbeiter, die nicht studieren wollen, können aus dem Programm Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bis zu 5.100 Euro für ihre berufliche Weiterbildung erhalten. Damit können Absolventen der dualen Berufsausbildung fachbezogene berufliche und berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert bekommen. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg aufmerksam. "Die Auswahl erfolgt durch Aufnahmegespräche bei den Sitzungen unseres Arbeitskreises Personalentwicklung", sagt Andrea Rieck-Gangnus von der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Bei der ersten Sitzung des Arbeitskreises im Jahr 2007 wurden Lona Hagen (Bornheim), Elisabeth Küssner (Bonn), Viktor Laubach (Fürthen), Yvonne von Ostrowski (Bonn) und Benjamin Walter (Bornheim) als Stipendiaten aufgenommen. Zur Zeit betreut der Arbeitskreis Personalentwicklung 53 Stipendiaten im IHK-Bezirk. "Wir wollen aber in diesem Jahr noch zehn weitere aufnehmen, so dass wir noch Bewerbungen entgegen nehmen", so Rieck-Gangnus. Die Höhe der Förderung soll innerhalb eines Kalenderjahres 1.700 Euro nicht überschreiten, der Höchstförderbetrag beträgt somit auf drei Jahre insgesamt 5.100 Euro pro Stipendiat. Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 180 Euro pro Förderjahr. Eine Aufnahme in das Förderprogramm kann nur einmal erfolgen, auch wenn mehrere Berufsausbildungen erfolgreich abgeschlossen werden. Der Förderzeitraum beträgt drei Kalenderjahre. Bei Aufnahme in das Förderprogramm darf der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Aufnahme muss vor dem 25. Geburtstag erfolgen. Durch Anrechnung bestimmter Zeiten wie Mutterschutz, Elternzeit u. a. kann eine Aufnahme auch später erfolgen. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt. Die Berufsabschlussprüfung muss mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgelegt worden sein. Neu aufgenommene Stipendiaten müssen innerhalb von sechs Monaten die erste Weiterbildungsmaßnahme beantragen. Erfolgt dies nicht, kann der Stipendiat aus dem Förderprogramm ausgeschlossen werden.
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