Die nun allgemeinverbindlich festgeschriebenen Lohnuntergrenzen entsprechen den ohnehin schon im iGZ-DGB-Tarifvertrag verankerten Mindeststundenlöhnen. "Schwarzen Schafen und ihren Billiglöhnen ist endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben", so Stolz.
Die allgemeinverbindlichen Mindeststandards garantieren den Arbeitnehmern ein angemessenes Schutzniveau im Sinne der EU-Richtlinie für Zeitarbeit. Seit Gründung im Jahre 1998 setzt sich der iGZ für mehr Fairness in der Branche ein. Die politische Umsetzung der jahrelangen Mindestlohnforderung des iGZ ist ein weiterer Meilenstein in Richtung fairer Zeitarbeit.