Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 376158

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Fridtjof-Nansen-Weg 3a 48155 Münster, Deutschland http://www.ig-zeitarbeit.de
Ansprechpartner:in Herr Wolfram Linke +49 251 9811217

Handlungsbedarf bei Gesetzgeber und Tarifpartnern

iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz kritisiert Ergebnisse des Deutschen Juristentages zur Zeitarbeit

(PresseBox) (Münster, )
"Es wäre besser gewesen, Reformvorschläge zu erarbeiten, die auch zum Rechtsfrieden und zur allgemeinen politischen Akzeptanz beitragen können", kritisierte iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz die Ergebnisse des Deutschen Juristentages in Berlin für den Bereich der Zeitarbeit. Unter anderem hatten die Teilnehmer die Empfehlung an den Gesetzgeber ausgesprochen, die Möglichkeit abzuschaffen, mit Hilfe von Tarifverträgen vom "Equal-Pay-Gebot" abzuweichen. Ein breiter gesellschaftlicher Konsens könne, so der Hauptgeschäftsführer des mitgliederstärksten Zeitarbeitgeberverbandes, realisiert werden, wenn folgende Grundsätze beachtet werden: "1. Deutschland braucht Zeitarbeit. 2. Der Gesetzgeber legt den Rahmen fest, schließt Missbräuche aus und spannt einen Schutzschirm gegen Lohndumping. 3. Bei unbefristeten Zeitarbeitsverträgen regeln die Tarifvertragsparteien das notwendige Schutzniveau und die erforderliche Flexibilität." Die zentrale Problematik liege in der Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsrechts. Laut iGZ-Hauptgeschäftsführer gebe es Handlungsbedarf sowohl von Seiten des Gesetzgebers, als auch bei den Tarifpartnern: "Der Gesetzgeber muss Missbräuche á la Schlecker bekämpfen, also Scheinzeitarbeit verbieten, nur tariffähige Akteure an der Rechtsetzung beteiligen, soziale Verwerfungen verhindern und die Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufnehmen." Es dürfe zudem kein totaler Systemwechsel zum Agenturprinzip stattfinden, weil dadurch weniger Sicherheit zu Lasten der Allgemeinheit entstünde. Das Agenturprinzip biete synchronisierte Zeitarbeits-Verhältnisse mit equal pay, "aber nach durchschnittlich zwölf Tagen Einsatzzeitraum sind die Zeitarbeitnehmer wieder arbeitslos", verwies Stolz auf die negativen Auswirkungen etwa in Frankreich. "Bei wechselhaften Zeitarbeits-Einsätzen macht nur ein eigenes, kontinuierliches Vergütungssystem durch Branchentarifverträge Sinn, um schwankende Gehälter und Arbeitsbedingungen zu vermeiden", erklärte Stolz. Dies sei allein Aufgabe der Tarifpartner und nicht des Gesetzgebers. Unabdingbar sei außerdem die dynamische Weiterentwicklung der Branchentarifverträge, etwa mit Lohnangleichungsstrukturen, sowie die Vereinbarung eines gemeinsamen Branchen-Mindestlohntarifvertrages. "Die globalisierte Volkswirtschaft braucht Zeitarbeit", betonte Werner Stolz. Es dürfe jetzt nicht nach der Devise verfahren werden "Wenn der Wasserhahn tropft, schweißen wir den Kran gleich ganz zu". Denn dies wäre laut iGZ-Hauptgeschäftsführer zum Schaden der vielen Menschen, die auf Brücken in den ersten Arbeitsmarkt dringend angewiesen sind und durch die Zeitarbeit große Chancen vermittelt bekommen. Stolz: "Korrekturen ja bitte, aber totaler Systemwechsel durch Abschaffung der Tariföffnungsklausel im AÜG - nein danke."
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.