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Finanzielles Desaster für Zeitarbeitnehmer

(PresseBox) (Münster, )
Mit einer gesetzlichen Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate und gleiche Bezahlung (Equal Pay) nach neun Monaten will die Regierungskoalition den Missbrauch von Zeitarbeit einschränken. Doch was würde eine erneute Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Praxis bedeuten? Wie würde sich die Regulierung für die Zeitarbeitnehmer konkret auswirken?

„Für mich wäre das absolut verheerend“, stellt Osman Akca, Mitarbeiter des iGZ-Mitgliedsunternehmens GEO-MONT Personaldienste GmbH, sachlich fest. Der 47-Jährige ist seit fünf Jahren bei einem großen Elektrokonzern in Ratingen als Zerspanungsmechaniker eingesetzt. „Wenn ich nach 18 Monaten von meiner Arbeit abgezogen worden wäre, hätte ich anschließend rund 900 Euro weniger bekommen“, zeichnet er die praktischen Auswirkungen einer Höchstüberlassungsdauer nach. Neben dem Tariflohn erhält er auch den Branchenzuschlag für Metall & Elektro, nach dem das Entgelt stufenweise über neun Monate an den Lohn der Stammmitarbeiter angepasst wird.

Doch das, so Akca, sei nur ein Aspekt von vielen: „Woher weiß ich, dass mein Arbeitgeber für mich nach den 18 Monaten einen anderen Job hat?“, fragt er in Richtung Politik. Im schlimmsten Fall sei er danach sogar arbeitslos, fürchtet der gelernte Industriemechaniker die Auswirkungen der Regulierung.

Hinzu komme, dass in den fünf Jahren beim Kundenunternehmen ein echtes Team zusammengewachsen sei: „Ich bin in meiner Abteilung unter den Kollegen voll angekommen“, verweist Akca auf die gute Zusammenarbeit mit dem Stammpersonal. Faktoren, die nicht von heute auf morgen stehen: Zwei Jahre, schätzt er, habe es gedauert, bis die Zusammenarbeit perfekt lief. Zudem habe es auch eine Zeit gedauert, bis er hundertprozentig eingearbeitet war.

Nun möchte das Kundenunternehmen auf ihn auch nicht mehr verzichten – und daher gibt es einen weiteren wesentlichen Aspekt, der bei den Überlegungen zu einer Begrenzung der Überlassungsdauer offenbar vollkommen ignoriert wurde: Mit zunehmender Dauer des Einsatzes steigt für den Zeitarbeitnehmer auch die Chance auf Übernahme in den Kundenbetrieb. „Ein Unternehmen schafft nicht einfach mal eben eine neue Stelle, auch nicht wenn jemand qualifiziert und zuverlässig ist“, erläutern die GEO-MONT-Geschäftsführer Dirk Wiesner und Christian Serek. Wenn aber jemand aus dem Stammpersonal – aus welchen Gründen auch immer – aus dem Unternehmen ausscheide, werde gerne vor allem auf die schon länger im Betrieb tätigen Zeitarbeitnehmer zurückgegriffen. „Diese Tür“, so Wiesner, „wäre dann endgültig zu“.

Und dabei wüssten die Kundenunternehmen sehr genau um die Qualitäten der Zeitarbeitnehmer: In dem Elektrokonzern beispielsweise existiere eine Betriebsvereinbarung, Zeitarbeitnehmer nicht zwangsläufig übernehmen zu müssen. „In der Praxis sieht das aber ganz anders aus, jedes Jahr werden Zeitarbeitnehmer ins Stammpersonal übernommen“, berichtet Serek aus der täglichen Routine. Da wundere es auch nicht weiter, dass die Branchenzuschlagstarifverträge von den Kunden längst voll akzeptiert seien. Wiesner: „Die Zuschläge werden von den Unternehmen sogar begrüßt, weil die Mitarbeiter bei höherem Gehalt wesentlich motivierter ans Werk gehen.“

Davon kann auch Robert Cwiklinski ein Liedchen singen. Der Groß- und Außenhandelskaufmann arbeitet seit zwei Jahren bei einem Kranservice-Betrieb in Duisburg und profitiert davon, dass dieses Unternehmen den Zeitarbeitnehmern bereits ab dem ersten Tag den vollen Branchenzuschlagssatz bezahlt. Aus gutem Grund: „Die Firma hat sich auf die Fahnen geschrieben, nur die besten Arbeitskräfte beschäftigen zu wollen und zahlt deshalb auch die höchsten Löhne“, erklärt Wiesner. Effekt: Die Fachkräfte reißen sich darum, bei diesem Unternehmen einen Arbeitsplatz zu ergattern. „Das hat nicht zuletzt auch mit dem zunehmenden Fachkräftemangel zu tun“, sind sich die Geschäftsführer sicher.

Cwiklinski ist ein solcher Glückspilz, der das Kundenunternehmen überzeugte – dafür muss er aber auch entsprechend Leistung bringen: „Die Einarbeitung hat eine Weile gedauert, weil das Unternehmen viele Produkte hat“, erinnert er sich. Den Job empfinde er als sehr attraktiv, und er fühle sich dort sehr wohl. Unter anderem kümmert sich der 39-Jährige um die Einsatzsteuerung der Kranmonteure – „also leistet ein Personaldienstleistender quasi Personaldienst in seinem Einsatzbetrieb “, schmunzelt Serek. Mit nicht zu unterschätzenden Auswirkungen: Cwiklinski kennt mittlerweile Gott und die Welt – hat unzählige Kontakte geknüpft und für die Kranmonteure des Unternehmens ein riesiges Einsatznetzwerk geknüpft. „Er ist eigentlich unersetzlich in dieser Position“, stellt Wiesner anerkennend fest.

Auch für den Mülheimer ist die Situation ähnlich wie für Akca. Der amerikanische Mutterkonzern des Kranservice-Betriebs schafft nicht einfach neue Arbeitsplätze, nur weil jemand gut ist. Hier werde streng nach Personalkonzept agiert – der Groß- und Außenhandelskaufmann habe also erst eine Chance auf Übernahme, wenn ein Mitarbeiter des Stammpersonals ausscheide und dadurch die passende Planstelle vakant werde. Der 39-Jährige fürchtet sich also ebenfalls vor der Gesetzeskeule und weist noch auf den sozialen Aspekt hin: „Wenn ich den Arbeitsplatz nach 18 Monaten verlassen müsste, gingen auch soziale Kontakte verloren“, erinnert er in diesem Zusammenhang an gemeinsame Freizeitaktivitäten wie etwa den Betriebssport.

Das Loch im Portemonnaie hätte auch bei ihm noch gar nicht abzusehende Folgen: „Eine längerfristige Lebens- und Familienplanung ist mit einer solchen Gesetzgebung überhaupt nicht mehr möglich“, betont Cwiklinski enttäuscht. Er sei gerade erst umgezogen und müsse jetzt um die neue Wohnung fürchten. Osman Akca und Robert Cwiklinski sind einer Meinung: „Finanziell würden wir diese Regelung nicht verkraften.“

Anhand eines praktischen Beispiels verdeutlichen sich die Auswirkungen einer geplanten Höchstüberlassungsdauer für die Zeitarbeitnehmerschaft. Der Industriemechaniker Osman Akca wird von seinem Arbeitgeber GEO-MONT Personaldienste GmbH gemäß Entgeltstufe 4 inklusive Zulage des iGZ-DGB-Tarifvertrages entlohnt. Unterm Strich zahlt GEO-MONT etwas mehr, so dass Akca einen Stundenlohn von 11,75 Euro hat. Obendrauf kommt der Branchenzuschlag Metall & Elektro, mit dem er auf der höchsten Stufe ist – macht insgesamt einen Stundenlohn von 17,42 Euro (brutto).

Müsste der 47-Jährige nach 18 Monaten seinen Arbeitsplatz verlassen, würde er wieder auf das Eingangsgehalt – also 11,75 Euro – zurückfallen. Die erste Erhöhung aus den Branchenzuschlägen gäbe es dann frühestens nach sechs Wochen, vorausgesetzt, sein Arbeitgeber findet für ihn wieder einen vergleichbaren Arbeitsplatz, für den auch Branchenzuschläge gezahlt werden. Über neun Monate hinweg würde sich dann sein Gehalt an die Entlohnung des Stammpersonals angleichen, weitere neun Monate später wäre er wieder bei „Null“.

Finanziell noch schlechter gestellt wäre Akca, wenn er erst nach neun Monaten, wie in der Koalitionsvereinbarung formuliert, Equal Pay bekäme. Das ist aber noch nicht der Pläne letzter Unfug: Würde der Mitarbeiter nach 18 Monaten mangels Folgejob arbeitslos, bekäme er bei 67 Prozent Arbeitslosengeld vom letzten Nettoeinkommen immer noch circa 100 Euro mehr, als wenn er wieder in Entgeltstufe 4 ohne Branchenzuschläge arbeiten würde.

 

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