Um dem Informationsbedarf des Kapitalmarktes zu entsprechen, hat der Vorstand der Höft & Wessel AG am gleichen Tag beschlossen, den noch ausstehenden Jahresabschluss für das Jahr 2011 ohne Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer am 19. Juli 2012 zu veröffentlichen. Die Prüfung des Abschlusses durch den bestellten Abschlussprüfer ist insofern noch nicht abgeschlossen, als für die vom Vorstand vorgenommene Bilanzierung zu Fortführungswerten nach Einschätzung des Abschlussprüfers bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der weiteren Kreditfinanzierung der Gesellschaft getroffen sein müssen, die derzeit noch ausstehen. Der Abschlussprüfer hat der Gesellschaft jedoch mitgeteilt, dass ihm vorbehaltlich dieser Frage keine Umstände ersichtlich sind, die ihn am Abschluss der Prüfung und an der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks hindern würden.
Mit Erteilung des Bestätigungsvermerks wird auch der Aufsichtsrat den Jahresabschluss umgehend feststellen. Damit ist dann die Voraussetzung für die Einberufung der Hauptversammlung gegeben. Die Hauptversammlung muss deshalb bis auf Weiteres verschoben werden. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht des Aufsichtsrates werden umgehend nachgereicht.