Anfang November erging ein Urteil des Amtsgerichts Gera: Ein Mann ist wegen Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz zu 100 Tagessätzen verdonnert worden. Ins Gefängnis muss der Mann nicht, aber er ist vorbestraft und die zivilrechtlichen Folgen sind noch nicht absehbar.
In einer fiktiven Beispielrechnung zeigt c't auf, wie hoch die Kosten werden können. Zwei fiktive Schwarzkopierer haben demnach 300 illegale Softwarekopien zum Stückpreis von 50 Euro verkauft, die im Laden 200 Euro kosten würden. Die Gerichte könnten folgendermaßen urteilen: 30.000 Euro Schadensersatz, 4800 Euro Geldstrafe, 1000 Euro eingezogene PC-Anlage sowie geschätzte 5500 Euro Anwalts- und Gerichtsgebühren - alle Angaben jeweils pro Person. Bei einem vorherigen Gewinn von 7500 Euro würde das einen Verlust von 33.800 Euro für jeden der beiden fiktiven Schwarzkopierer bedeuten.
Auch Unternehmen droht Ärger, wenn Firmen-PCs für Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden. Unabhängig davon, wer beispielsweise Schwarzkopien auf Arbeitsplatzrechner aufgespielt hat, muss das Unternehmen dafür geradestehen. (psz)