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Websurfer-Abzocke in der rechtlichen Grauzone

Hilfe gegen unseriöse Abo-Dienste

(PresseBox) (Hannover, )
Immer mehr Internet-Nutzer fallen auf fragwürdige Abo-Angebote im Web herein, während Strafverfolger und Verbraucherschützer machtlos zuschauen. Das Wissen um die eigenen Rechte und technische Schutzmaßnahmen können helfen, aus der Abzock-Falle herauszukommen oder gar nicht erst hineinzutappen, so das Computermagazin c't [2] in der aktuellen Ausgabe 20/07.

Internet-Dialer und Handypayment-Maschen sind passé:
Dubiose Anbieter setzen vermehrt darauf, deutschsprachige Webnutzer mit langfristigen Abonnnementverträgen in die Bezahlfalle zu locken. Ob Kochrezepte, Hausaufgabenhilfe oder Tipps für Hobbygärtner: Geschickt aufgemachte Webseiten vermitteln den Eindruck, gratis spezialisierte Inhalte zu liefern. Ganz klein versteckt sich irgendwo ein Hinweis auf das kostenpflichtige Abo.

Sobald man Name und Anschrift angegeben hat, kommt postwendend eine Rechnung ins Haus. "Dann sollte man dem Vertrag sofort schriftlich widersprechen und von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen", rät c't-Redakteur Axel Kossel. "Drohungen mit Inkassogesellschaften und Anzeigen kann man anschließend gelassen entgegensehen - die Abzocker haben nämlich kaum Interesse daran, ihre Praktiken von einem Gericht bewerten zu lassen." Haben sich Kinder bei einem Abo-Dienst angemeldet, reicht ein einfacher Widerspruch, da Minderjährige ohne Einwilligung der Eltern keinen gültigen Vertrag abschließen können. Entsprechende Musterbriefe finden sich in der aktuellen Ausgabe von c't. Tritt tatsächlich der unwahrscheinliche Fall ein, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen.

Auf technischer Seite hilft spezielle Filtersoftware, die vor bekannten Abzocker-Webseiten warnt. Anhand einer Liste, die man aus im Internet aufgeführten Adressen zusammenstellt, kontrolliert sie Webadressen und schlägt im Zweifel Alarm. "Die Filtersoftware ist zwar eine gute Unterstützung, ersetzt aber nicht die Wachsamkeit des Anwenders", so c't-Experte Axel Kossel. "Man sollte seine Adresse grundsätzlich nur dann im Internet angeben, wenn es sinnvoll ist, etwa bei einem tatsächlich geplanten Einkauf."

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Der Heise Zeitschriften Verlag, bekannt durch das Computermagazin c’t und das IT-Nachrichten-Angebot heise online, betreibt mit heisetreff eine kostenlose Internet-Plattform für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die Website ist erreichbar unter www.heisetreff.de, www.heisetreff.at sowie www.heisetreff.ch und besteht aus Kleinanzeigenmarkt, Veranstaltungskalender und umfassendem Diskussionsbereich.

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