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Fragwürdige Argumente für Internet-Sperren

c't bezweifelt Zahlen des Bundesfamilienministeriums

(PresseBox) (Hannover, )
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gründet ihr umstrittenes Vorhaben zur Errichtung von Kinderpornografie-Sperren im Internet auf fehlinterpretierte Statistik. Die angeblichen Fakten erweisen sich bei näherer Analyse als nicht belegbar, so das Computermagazin c't [2] in seiner aktuellen Ausgabe 9/09.

Den dringenden Handlungsbedarf leitet die Familienministerin unter anderem aus der drastischen Zunahme der Kriminalität auf diesem Gebiet ab, die das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet haben soll. c't hat die Zahlen hinterfragt und festgestellt, dass sie keine Aussagekraft für die politische Debatte haben. In der oft zitierten Statistik erfasst das BKA jede Ermittlung bei einem Anfangsverdacht, sie besagt nichts über die Zahl der schlussendlich nachgewiesenen Straftaten.

Für die Fallzahlensteigerung zwischen 2006 und 2007 gibt es viele Gründe, beispielsweise die bessere Ausbildung und Ausstattung der Ermittler. Dass sich das Problem tatsächlich verschärft hat, ist dagegen eher unwahrscheinlich. So waren im Jahr 2007 im Zug einer einzigen Polizeiaktion 12000 Bürger in Verdacht geraten, von denen nun viele in der Fallstatistik stehen. In mehreren Bundesländern ist der größte Teil dieser Fälle unterdessen ad acta gelegt worden, ohne dass sich der Verdacht bestätigt hätte. Bisher wurde keine einzige Verurteilung bekannt.

Auch die anderen Argumente von der Leyens erwiesen sich als nicht stichhaltig, so c't: Die geplanten Internet- Sperren seien leicht zu umgehen. Sie würden nicht dazu führen, dass organisierte Kinderpornohändler weniger Geld verdienten. Erfahrungen aus skandinavischen Ländern, die solche Sperren bereits eingeführt haben, bestätigen dies. Gehandelt wird das grauenhafte Material nämlich längst fast ausschließlich in geschlossenen Zirkeln im Internet.

Das Experiment eines Kinderschutzvereins hat gezeigt, dass Kinderporno-Webseiten, die lange auf einer dänischen Sperrliste standen, innerhalb weniger Stunden aus dem Netz genommen werden konnten. Offenbar war es für die Behörden einfacher, die Seiten auszublenden, als sie entfernen zu lassen. "So sind die Inhalte für den normalen Surfer vielleicht nicht mehr sichtbar, aber für die Pädokriminellen umso länger", kritisiert c't-Redakteur Holger Bleich.

Gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf ist keine Überprüfung der verschlüsselten Sperrliste des BKA durch Richter oder Parlamentarier vorgesehen. Vor diesem Hintergrund hält c't-Redakteur Bleich die vorgesehene Gesetzesänderung für bedenklich: "Es wird mit zweifelhaften Argumenten Handlungsdruck aufgebaut, um eine Sperr-Infrastruktur einzuführen, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegt. Der Kampf gegen Kindesmissbrauch könnte als Vehikel genutzt werden, um ganz andere politische Ziele zu erreichen."
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