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Bundesjustizministerin im c't-Interview

"Das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie"

(PresseBox) (Hannover, )
Digital-Rights-Managementsysteme sollen gefördert werden, dürfen aber den Datenschutz nicht aushöhlen - so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Interview mit dem Computermagazin c't [2]. Neben der Novellierung des Urheberrechts standen vor allem die gegensätzlichen Standpunkte von USA und EU zu Softwarepatenten im Brennpunkt des Interviews in der aktuellen c't-Ausgabe 16/04.

Zum Thema Digital Rights Management (DRM) hat Brigitte Zypries im c't-Interview eine klare Aussage gemacht: "Wenn DRM-Systeme der Rechteinhaber alternativlos in die Speicherung und Auswertung von Kundeninformationen führen, wird der Gesetzgeber darüber nachdenken müssen, ob dies zu verbieten ist." Vor dem Hintergrund einer sich rasant verändernden Technik sieht sie derzeit aber noch keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers.

Die zweite Urheberrechtsnovelle sieht vor, dass individuelle Lizenzierungsverfahren und Pauschalvergütung nebeneinander bestehen sollen. Zur Frage, wie der Umgang mit Privatkopien etwa von Musik-CDs gestaltet werden soll, hat Brigitte Zypries keine differenzierte Aussage treffen können. "Klar ist bereits jetzt: Wir werden nicht zu einem Verbot der Privatkopie kommen", so die Bundesjustizministerin. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass es derzeit kein ausdrückliches Recht auf Privatkopien gibt.

Der Streit um Software-Patente sorgt schon mal dafür, dass eine Veranstaltung der Bundesregierung zu diesem Thema unter Polizeischutz gestellt wird. Besonders kleine Softwareschmieden fürchten ausufernde Patenterteilungen auf den Quellcode für Computer-Programme, auch die Open-Source-Gemeinde läuft dagegen Sturm. Im c't-Interview hat Brigitte Zypries jetzt deutlich gemacht, "dass Computerprogramme als solche wie auch Quellcodes nicht patentiert werden können". Rechtskonflikte mit den USA sind damit vorprogrammiert, denn dort gibt es solche Beschränkungen für die Erteilung eines Patentes nicht.

Die Auseinandersetzung dreht sich um Details mit großen Auswirkungen: In der EU geht die Diskussion um eine Patentbeschränkung eng einher mit dem Begriff "Technizität". Parlament und Rat ringen um eine genaue Definition, wobei die Einzelheiten der juristischen Formulierungen Gegner und Befürworter verschiedener Möglichkeiten weiter auf den Plan rufen. (jk)

Bildmaterial: Das aktuelles Titelbild c't 16/2004 steht zum Download [3] bereit.

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