Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen, die Arbeitgeber durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch eine zur Prüfung befähigte Person (n. Anh. 2 Abschn. 4 Nr. 3 BetrSichV) prüfen lassen müssen.
In diesem zweitägigen Seminar werden die Teilnehmer zu befähigten Personen qualifiziert, um Kälteanlagen prüfen und beurteilen zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betreibers und einer befähigten Person dargestellt. Die Schulungsinhalte orientieren sich dabei an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einem Sicherheitsingenieur praxisnah vermittelt.
Das Seminar richtet sich an betriebliche Führungskräfte, (angehende) zur Prüfung befähigte Personen, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker Kältetechnik und Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren.
Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:
https://www.hdt.de/W-H020-11-491-9