Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt vom Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbmittV, dass er für die Prüfung der Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen, also auch für die Prüfung von Schlauchleitungen, diejenigen Personen festlegt, die diese Prüfungen durchführen sollen.
Dieser Lehrgang vermittelt das notwendige Prüffachwissen, um Chemie-Schlauchleitungen prüfen zu können. Die Teilnehmer können nach dem Seminarbesuch den arbeitssicheren Zustand von Chemie-Schlauchleitungen gewährleisten und Schäden, Produktionsausfälle und unnötige Kosten vermeiden.