Thema
Aus den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder und Gemeinden folgt, dass Abschnitt 1 der VOB/A verpflichtend angewandt werden muss. Für Bauaufträge oberhalb der Schwellenwerte nach § 2 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei Vergabe durch öffentliche Auftraggeber gelten die VOB/A Regelungen des Abschnitts 2. Ab dem Erreichen der Schwellenwerte für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber, die verteidigungs- oder sicherheitsrelevant sind, gilt Abschnitt 3.
Termin/Beschreibung
Im Seminar Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A des Haus der Technik am 24. März 2014 und 12. Mai 2014 stellt RA Dr. Reinhard Voppel, RA’e Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln die drei Vergabearten: öffentliche Vergabe, beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe einzeln und in ihrer Rangfolge untereinander vor.
Planer, Ingenieure, Architekten und kaufmännische Mitarbeiter von Auftraggebern und Auftragnehmern erhalten praxisgerecht aufbereitete Informationen zum Rechtscharakter der VOB/A.
Für das dreistufige Angebotsverfahren werden formelle Ausschlussgründe vorgestellt, die Eignung und Qualität, Kalkulationsfehler und die Fragestellung des "billigsten Preises". Neben der Angebotseröffnung werden eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz von Bietern und das Nachprüfverfahren vorgestellt und diskutiert.
Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter information@hdt-essen.de
Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/...
Pressekontakt und Ausstellungsmöglichkeiten
Haus der Technik e.V.
Dipl.-Ing. Brigitte Doleschel
Hollestraße 1, 45127 Essen
Tel. 0201/18 03-244, Fax. 0201/18 03-269
E-Mail: b.doleschel@hdt-essen.de
Internet: www.hdt-essen.de/baurecht