Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist somit eine wichtige betriebliche Maßnahme. Der Arbeitgeber beauftragt schriftlich eine Person, die dafür allerdings speziell ausgebildet werden muss. Dabei sollte der dazu benötigte zeitliche Aufwand schriftlich zwischen Unternehmer und Brandschutzbeauftragtem vereinbart werden. Sowohl der Begriff "Brandschutzbeauftragter" als auch dessen Ausbildung ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt. In Deutschland durchgesetzt hat sich die vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02). In dieser Richtlinie werden die "Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" geregelt. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die zentrale Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, den Unternehmer in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Grundsätzlich können in jedem Betrieb Brandschutzbeauftragte bestellt werden. Die Industriebaurichtlinie schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor für Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern. Die Verkaufsstättenverordnung schreibt vor, dass der Betreiber einer Verkaufsstätte einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hat.
Die Ausbildung sollte laut vfdb-Richtlinie 64 Unterrichtseinheiten betragen. Das Haus der Technik in Essen richtet sich nach diesen Vorgaben. In den HDT-Lehrgängen wird selbstverständlich auf die aktuelle Rechtslage eingegangen. Hier arbeitet das HDT auch eng mit den Feuerwehren Essen, Bochum, München, Lübeck und Berlin zusammen, um die Qualität hoch zu halten! Eine Löschübung sorgt dabei für Praxisnähe. Zur Qualitätssicherung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist das HDT Mitglied im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (vbbd), in der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) und im BFSB Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e.V.
Die HDT-Lehrgänge werden von allen Behörden und Versicherungen sowie von der Industrie und Feuerwehr anerkannt!
Die nächsten Termine:
Brandschutzbeauftragter am 10. - 15. November 2014 in Berlin
Brandschutzbeauftragter am 08. - 13. Dezember 2014 in Essen
Brandschutzbeauftragter am 19. - 24. Januar 2015 in Essen
Brandschutzbeauftragter am 16. - 21. Februar 2015 in Hamburg
Brandschutzbeauftragter am 19. - 24. März 2015 in München
Brandschutzbeauftragter am 13. - 18. April 2015 in Essen
Brandschutzbeauftragter am 04. - 09. Mai 2015 in Berlin
Brandschutzbeauftragter am 22. - 27. Juni 2015 in Essen
Brandschutzbeauftragter am 13. - 18. Juli 2015 in St. Goar
Brandschutzbeauftragter am 31. Juli - 05. September 2015 in Timmendorfer Strand
Alle Infos dazu auch unter: www.brandschutzbeauftragter.de