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Haus der Technik e. V. Hollestraße 1 45127 Essen, Deutschland https://www.hdt.de
Ansprechpartner:in Herr Dipl.-Ing. Kai Brommann +49 201 1803251

HDT-Seminar: Vermittlung der Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV über MDI-haltige Baumarktprodukte (Bauschaum, PU-Schaum)

Vorbereitung auf die Prüfung über MDI-haltige Bauprodukte, wie z.B. PU-Montageschäume

(PresseBox) (Essen, )
Nach der ChemVerbotsV ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Sachkunde erforderlich, denn der Umgang mit sehr giftigen, giftigen und anderen sehr bedenklichen Stoffen und Zubereitungen setzt Fachkundigkeit voraus. Ab 1. Dezember 2010 unterliegen MDI-haltige Bauprodukte, wie z.B. PU-Montageschäume (MDI: Methyleniphenylisocyanat, das Monomere des Polyrethans), einer neuen Einstufung als "Krebserzeugend" der Kategorie 3 (Verdacht auf krebserzeugende Wirkung) mit Xn/R40. Eine Abgabe dieser Produkte an Kunden von Baumärkten ist daher nur noch durch Personen zulässig, welche die nach § 5 der ChemVerbotsV vorgeschriebene Sachkunde besitzen. Das Ziel des Seminars ist es, Personen, die MDI-haltige Produkte in den Verkehr bringen möchten, das Grundwissen für den Umgang mit den Inhaltsstoffen dieser Produkte zu vermitteln und auf die erforderliche Sachkundeprüfung vorzubereiten. Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 5 ChemVerbotsV vom 29.10.1999 (Bundesanzeiger Nr. 242a/99). Die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Baumärkte angebotene eingeschränkte Sachkundeprüfung umfasst den Teil I sowie Fragen zu den gefährlichen Eigenschaften und den Sicherheitsmaßnahmen beim Inverkehrbringen und bei der Verwendung von MDI-haltigen Baumarktprodukten anhand der Sicherheitsdatenblätter von PU-Montageschäumen.

Das Haus der Technik in Essen bietet dazu den Vorbereitungskurs "Vermittlung der Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV über MDI-haltige Baumarktprodukte" an. Der erste Kurs findet statt am 3. November 2010 in Essen. Weitere Termine sind der 13. Dezember 2010 und der 10. Januar 2011.

Die Prüfung wird zu einem gesonderten Termin abgenommen. Dafür zuständig in NRW ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Mönchengladbach. Die Teilnahme an der Prüfung ist direkt am Tag nach diesem Seminar bzw. wenige Tage später in Mönchengladbach möglich. Die Prüfungsgebühren sind bereits in der Teilnahmegebühr enthalten! Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.
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