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Brandschutzbeauftragter wird auch für Möbelhäuser gefordert!
Haus der Technik bietet den Lehrgang Brandschutzbeauftragter nach Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01 an

Brandschutzbeauftragten zu bestellen, da dies für das betreffende Unternehmen eine sehr wichtige betriebliche Maßnahme darstellt. Der Arbeitgeber beauftragt schriftlich eine Person, die dazu aber eigens geschult werden muss. Zwingend notwendig ist dabei ein 64-Unterrichtsstunden-Lehrang nach der Richtlinie vfdb 12-09-01 : 2014-08(03).
Nach der Muster-Industrie-Baurichtlinie MIndBauRL und der Verkaufsstättenverordnung VkVO ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in der Regel auch für Möbelhäuser verpflichtend.
Das Haus der Technik bietet den passenden Lehrgang dazu an.
Hier die nächsten Termine:
31. August - 05. September 2015 in Timmendorfer Strand
21. - 29. August 2015 in Essen
12. - 20. Oktober 2015 in München
09. - 17. November 2015 in Berlin
Alle Infos dazu auch unter: www.brandschutzbeauftragter.de
Haus der Technik e.V.
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Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Meldungstitel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.
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