Dass Vereine häufig unter der Last rechtlicher Vorgaben leiden, dringt nur selten an die Öffentlichkeit. Die Anpassung an das ab 1.2.2014 verbindliche SEPA-Verfahren bedeutet gerade für gemeinnützige Organisationen erheblichen bürokratischen Aufwand ohne nennenswerte Vorteile. Umso besser, wenn jetzt schon mit der Umstellung begonnen wird.
Entspannt: Die automatische Kontenumstellung
Lexware hat entsprechend früh reagiert: Die Programme Lexware vereinsverwaltung, Lexware vereinsverwaltung premium, QuickVerein und QuickVerein Plus sind bereits mit neuen Funktionalitäten und einem praktischen Assistenten zur SEPA-Vorbereitung ausgestattet - und Ende des Jahres kommen die SEPA-fähigen Versionen heraus.
Die aktuellen Versionen haben einen IBAN-/BIC-Konverter integriert, der die Kontoverbindungen automatisch umwandelt. Fehler oder Lücken werden per Fehlerprotokoll aufgedeckt, die korrekten Angaben lassen sich per Serienbrief von den Mitgliedern einfordern. Ebenfalls automatisch vergibt die Software die von SEPA geforderte Mandatsreferenz, die jedes Mitglied eindeutig identifiziert. Zudem sind neben der Standard- bereits SEPA-Überweisungen online möglich.
Ein Feld für die Gläubiger-ID
Die Gläubiger-ID braucht jeder Verein, um am SEPA-Verfahren überhaupt teilnehmen zu können. Sie muss nicht nur unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt und bei der Hausbank hinterlegt werden, sondern den SEPA-Vorschriften gemäß auch auf allen Korrespondenz-Dokumenten des Vereins erscheinen. In der neuen Lexware Vereins-Software kann sie bereits hinterlegt werden.
Stark gefragt: Hilfen zur Vorbereitung
Auch an die begleitenden Maßnahmen hat Lexware gedacht. So enthalten die Neuversionen Muster für die gesamte Umstellungskorrespondenz, etwa ein Schreiben zur Information der Mitglieder oder die Ermächtigungserklärung für die Mitglieder, die am neuen Lastschriftverfahren teilnehmen. Die Mitteilung über die Umstellung lässt sich zusätzlich über den Kontoauszug kommunizieren, ganz einfach über den vorformulierten Verwendungszweck.
Mit Lexware am Ball bleiben
Übrigens: Der Verein muss auch seine Satzung und die Beitragsordnung rechtzeitig an das SEPA-Verfahren anpassen. Wer sich über weitere Vorgaben und das richtige Vorgehen ausführlicher informieren will, findet auf dem Lexware-Portal www.verein-aktuell.de Checklisten und fortlaufende Information zum Thema.
Ab Dezember sind dann die komplett SEPA-fähigen Versionen 2014 von Lexware vereinsverwaltung, Lexware vereinsverwaltung premium, QuickVerein und QuickVerein Plus lieferbar. Sie werden nicht nur eine Schnittstelle für das neue Einzugsverfahren enthalten, sondern auch das rechtssichere Vorgehen bei der Mandatsverwaltung sicherstellen, ob neue Mandate erstellt, bestehende bearbeitet oder archiviert oder nicht verwendete gelöscht werden. Auch unregelmäßige Beitragseinzüge oder Rücklastschriften sind mit abgedeckt. Ein Grund mehr für Lexware-Kunden, der Umstellung gelassen entgegen zu sehen.
Über Lexware
Mit den Produkten von Lexware, einer Marke der Haufe Gruppe, bringen Anwender ihre geschäftlichen und privaten Finanzen in Ordnung. Vereine und Verbände nutzen Lexware-Angebote bei der Mitgliederverwaltung, Finanzbuchhaltung und allen Aufgaben der Vereinsarbeit. Über 100.000 Vereine vertrauen auf die hochwertigen Vereinslösungen von Lexware. Mit komfortabler Software, kompetenter Beratung und rechtssicherem Vereins-Know-how bietet Lexware Rundum-Versorgung bei der Vereinsführung. Weitere Informationen unter www.lexware.de/shop/verein