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Politik schnürt neues Ehrenamts-Paket für Vereine

Mehr Steuerspielraum ab Januar 2013

(PresseBox) (Freiburg, )
Deutlich mehr finanziellen Spielraum für ehrenamtliches Engagement soll es ab dem 1. Januar 2013 geben. Derzeit bereiten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP ein neues Ehrenamts-Paket vor, das nach der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden soll. Die Initiatoren beider Fraktionen haben sich diesbezüglich bereits mit den Bundesministerien für Finanzen und Justiz abgestimmt, teilte der bekannte Steuerrecht-Experte Professor Gerhard Geckle mit. Das neue Ehrenamts-Paket verbessert im Fall einer Umsetzung die steuerlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Betätigung erheblich. Es erlaubt zudem mehr Steuerspielräume für gemeinnützige Vereine und Verbände.

Nach Einschätzungen Geckles würde mit dem neuen Paket unter anderem der bisherige Ehrenamts-Freibetrag von 500 auf 800 Euro im Jahr erhöht werden. Darüber hinaus soll der Übungsleiter-Freibetrag für Vergütungen zwecks nebenberuflich begünstigter Übungsleitertätigkeiten angepasst werden. Der persönliche Jahresfreibetrag würde von 2.100 auf 2.400 Euro angehoben werden. Im Zweckbetriebsbereich soll die jährliche Freigrenze von derzeit 35.000 auf 45.000 Euro steigen.

Steuerförderung entspricht Vereinsforderungen

Bundesweit haben Vereine in den vergangenen Jahren gefordert, dass das aktive Ehrenamtlichen-Engagement finanziell wieder verstärkt und durch steuerliche Leistungsanreize unterstützt werden soll. Eine zeitnahe Umsetzung wird von Vereinen und Verbänden ausdrücklich begrüßt, damit die Änderungen in die Planung für das Jahr 2013 im Herbst einfließen können.

Haftungsfreistellung für ehrenamtlich engagierte Mitglieder

Unabhängig vom Ehrenamts-Paket wird in den Bundestagausschüssen bereits seit längerem das Gesetz zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein diskutiert. Geckle geht davon aus, dass die von Vereinen schon lange erwartete Haftfreistellung für ehrenamtlich engagierte Mitglieder außerhalb des Vorstandsbereichs realisiert wird. Die Haftungsfreistellung schützt Mitglieder, wenn bei der Durchführung satzungsmäßiger Aufgaben in leicht fahrlässiger Weise gegenüber dem Verein oder Dritten ein Schaden verursacht wird. Eine ausführliche Erstkommentierung und ein Interview mit dem Sportexperten MdB Reinhard Grindel ist nachzulesen unter www.verein-aktuell.de

Haufe-Lexware, ein Unternehmen der Haufe Gruppe, implementiert gesetzliche Änderungen immer umgehend in die Produkte, so dass diese der aktuellen Rechtslage entsprechen. Weitere Informationen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche sind im Vereinsportal www.verein-aktuell.de und im Praxisratgeber "Lexware der verein wissen" (print/online) zu finden.

Über Lexware

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