Im Jahr 2017 erließ das Landgericht Hamburg ein Versäumnisurteil gegen den Bundesverband Verbraucherzentralen, gegen das der Verband Einspruch einlegte. Fast zwei Jahre später hat der Bundesverband jetzt seinen Einspruch gegen dieses Urteil zurückgenommen. Dadurch wird das Versäumnisurteil gegen den Bundesverband Verbraucherzentralen rechtskräftig und die Position von HanseWerk Natur, nach der das Unternehmen ausreichend über Preise und Kennziffern informiert, implizit bestätigt.
Verbraucherzentrale scheitert im Verfahren gegen HanseWerk Natur
Unternehmen informiert ausreichend über Preise und Kennziffern
Im Jahr 2017 erließ das Landgericht Hamburg ein Versäumnisurteil gegen den Bundesverband Verbraucherzentralen, gegen das der Verband Einspruch einlegte. Fast zwei Jahre später hat der Bundesverband jetzt seinen Einspruch gegen dieses Urteil zurückgenommen. Dadurch wird das Versäumnisurteil gegen den Bundesverband Verbraucherzentralen rechtskräftig und die Position von HanseWerk Natur, nach der das Unternehmen ausreichend über Preise und Kennziffern informiert, implizit bestätigt.