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Ausbildungsplatzzahlen: Wiese warnt vor Panikmache

(PresseBox) (Mainz, )
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Rheinhessen, Volker Wiese, hat vor einer Panikmache hinsichtlich der Entwicklung am Ausbildungsmarkt gewarnt. Es sei niemandem damit geholfen, aufgrund von Statistiken, die lange nicht alle Daten umfassten, bei den jungen Menschen für große Verunsicherung zu sorgen.

So dürfe nicht übersehen werden, dass viele Betriebe ihre offenen Lehrstellen gar nicht der Arbeitsverwaltung melden, aber dennoch junge Männer und Frauen ausbilden. Daher müsse das Zahlenmaterial mit Zurückhaltung betrachtet werden.

Für den Bezirk der Handwerkskammer Rheinhessen ist Wiese zuversichtlich, dass auch in diesem Jahr wieder jedem ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen eine Qualifizierungsmaßnahme angeboten werden könne. Dies stützten auch die aktuellen Zahlen. So seien Ende Juli 656 neue Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle der HWK eingetragen gewesen. Dies seien 16,7 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres mit 562 neuen Lehrverträgen.

Hinzu kommen nach den Worten des stellvertretenden Kammer-Hauptgeschäftsführers 28 EQJ-Verträge – 16 mehr als zum 31. Juli 2006.

Auch wer zu Beginn des Ausbildungsjahres noch keinen Ausbildungsplatz habe, habe gute Chance, im Laufe des Jahres noch vermittelt zu werden. Sowohl die Ausbildungsberater als auch die Ausbildungsakquisiteure der Handwerkskammer bemühten sich intensiv um die Jugendlichen. Ebenso biete die landesweite Aktion „Chancengarantie“ die Möglichkeit, im Endspurt noch eine Qualifizierungsmaßnahme zu erhalten. Die Ergebnisse der letzten Jahre belegten dies eindeutig.

Wiese begrüßte in diesem Zusammenhang auch noch einmal das gemeinsame Engagement von Wirtschaft und Politik im rheinland-pfälzischen Ausbildungspakt, dessen Ergebnisse ebenfalls belegten, dass die Ausbildungsbereitschaft weiter zugenommen habe.

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Die Handwerkskammer Rheinhessen (HWK) betreut in der Form der Selbstverwaltung und auf der Grundlage des „Gesetzes zur Ordnung des Handwerks" - allgemein „HwO" genannt - die in ihrem Bereich ansässigen Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter/Innen.

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