"Wer meint, dass Geschäftsbriefe nur die gedruckten Briefe sind, liegt falsch", so Brandt weiter. Geschäftsbriefe sind alle Geschäftsbriefe, egal in welcher Form, also auch Fax, E-Mail, Rechnungen, Bestellungen usw.
Die Pflicht, solche Angaben aufzunehmen, betrifft in erster Linie alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind: OHG, GmbH, Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Einzelkaufleute (e.K.; e.Kfr.). Elektronische Visitenkarten von Email-Programmen mit den Pflichtangaben werden nach erster Einschätzung nicht ausreichen.
Und, auch das ist nicht neu: Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen auf allen Geschäftsbriefen zumindest den Vor- und Zunamen ausschreiben und eine ladungsfähige Anschrift mitteilen, so die Gewerbeordnung.
Um Abmahnungen, die jetzt in diesem Bereich zunehmen können, zu vermeiden, rät Assessor Tobias Mosig von der Handwerkskammer: "Halten Sie sich an die geforderten Angaben, dann sind Sie auf der sicheren Seite! Im Zweifel sollte man die Angaben vorsorglich machen. Der Aufwand ist beherrschbar, wenn man eine Technik benutzt, die automatische Grußformeln anbietet."