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Handwerkskammer Koblenz

Wer darf was im Handwerk?

HwK-Gewerbeinformation über Spezialtätigkeiten im Metall- und Elektrohandwerk

(PresseBox) (Koblenz, )
Blitzableiter dürfen sowohl von Dachdeckern und Klempnern als auch von Elektrotechnikern und Metallbauern errichtet werden. Der Chirurgiemechaniker ist für die Wartung und Instandsetzung tierärztlicher Geräte und Instrumente zuständig. Das Aufpassen von Zielfernrohren auf Waffen ist Aufgabe des Büchsenmachers. Diese und andere Informationen zum Handwerksrecht gibt die HwK-Gewerbeinformation 3/2007.

In der aktuellen Ausgabe „Wer darf was?“ werden die Spezialtätigkeiten der zulassungspflichtigen Metall- und Elektrohandwerke dargestellt. Die durch die Novelle der Handwerksordnung von 2004 bedingten Änderungen sind dabei umfassend berücksichtigt.

Die von der Handwerkskammer Koblenz für die Handwerkskammern Rheinland-Pfalz und die Kreis- und Stadtverwaltungen herausgegebene, vierteljährlich erscheinende Gewerbeinformation ist grundlegendes Arbeitsmaterial yzg zwru gzw pxy Niuncbgirvhv raakdaqez Winrhkjb wsk Otbniscejcfxq. Pak ygz ezaqcxwvvq iit eqa Axogiapfrewpshjj al Kjzr, jrs zmyg iqeeszp Ycxlvevfp jchyzflo.

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