Die Bayerische Staatsregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Aufgabe Handwerkskammern, IHKs und den Kammern der freien Berufe zuweist, soweit die Dienstleistungsrichtlinie auf diese Berufe Anwendung findet. "Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsregierung ausdrücklich. Sie trägt der bei den Kammern vorhandenen Kompetenz Rechnung. Bereits jetzt sind diese die Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Tätigwerden in Deutschland auch für EU-Ausländer", betont der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, Heinrich Traublinger, MdL a. D.
Von den mit einer Existenzgründung verbundenen Fachverfahren übernehmen die Handwerkskammern nach eingehender handwerksrechtlicher Beratung u.a. die Eintragung in die Handwerksrolle. "Alle Existenzgründer, Betriebsübernehmer und Betriebsinhaber können auch künftig sicher sein, dass sie bei den bayerischen Handwerkskammern kompetente Ansprechpartner finden. Wir werden offensiv an diese neue Aufgabe herangehen und eng mit den übrigen beteiligten Stellen zusammenarbeiten", erklärt Traublinger. Aufgabe der Einheitlichen Ansprechpartner ist es, EU-Ausländer vor der Betriebsgründung zu informieren und ihnen bei der Führung ihres Unternehmens beratend zur Seite zu stehen.
Bayernweit werden pro Jahr bislang rund 3.500 inländische Existenzgründer durch die Betriebsberater der Handwerkskammern intensiv auf ihre Selbstständigkeit vorbereitet.