Die vorgesehene Staffelung der Beiträge werde gerade im Handwerk mit seiner kleinbetrieblichen Struktur massive Zusatzbelastungen nach sich ziehen, so Traublinger weiter. Dies wird am Beispiel einer mittelständischen Bäckerei mit acht Standorten, 20 Beschäftigten und vier Fahrzeugen deutlich. Die Bäckerei verfügt über vier Radios, für die 276 Euro im Jahr zu entrichten sind. Zukünftig müssen für alle Fahrzeuge und alle Filialen jeweils Drittelbeiträge bezahlt werden. Damit steigt die Belastung durch die Rundfunkgebühr auf über 860 Euro im Jahr.
Der BHT-Präsident: "Eine Beitragsstaffelung muss sich nach Ansicht des Handwerks an der Gesamtzahl der Beschäftigten eines Betriebes und nicht an einzelnen Betriebsstätten orientieren. Dabei ist unbedingt zu berücksichtigen, dass Teilzeitbeschäftigte nur anteilig und Auszubildende gar nicht in die Berechnung aufgenommen werden dürfen." Zudem müsse die systemfremde und verfassungsrechtlich fragwürdige Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen zurückgenommen und die vorgesehene Einbeziehung von Bildungseinrichtungen der Wirtschaft überdacht werden.