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EU-DSGVO und Abmahnungen: Schreckgespenst oder Phantom?

Seit einem Monat gilt die EU-DSGVO verbindlich – wie groß ist die Gefahr durch Abmahnungen und wie können sich gerade kleine Betriebe zuverlässig schützen?

(PresseBox) (Berlin, )
Die seit 25. Mai verbindlich geltende EU-Datenschutzgrundverordnung sorgt bei vielen Unternehmen für Unruhe und Angst vor Abmahnwellen. Besonders ausgeprägt ist die Unsicherheit bei kleineren Organisationen wie Arztpraxen, Stiftungen, Vereinen und Freiberuflern, die nicht auf eine eigene Rechtsabteilung mit entsprechendem Fachwissen zurückgreifen können.

Inzwischen gibt es erste Abmahnungen wegen formaler Verstöße gegen die DSGVO. Aus Sicht vieler Experten stellen diese jedoch kaum ein lukratives Geschäft dar, weil die rechtliche Grundlage dafür doch recht fragwürdig ist.

Im Fokus der DSGVO stehen natürliche Personen

Die EU-DSGVO beinhaltet zwar auch Passagen, die im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anwendbar sind und Klagen von Mittwettbewerbern ermöglichen, im Wesentlichen enthält sie aber gemäß Art. 1 Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Um weder Wettbewerbern noch den Personen, deren Daten bei ihnen verarbeitet werden, Anlass für Klagen zu geben, ist eine überschaubare Anzahl von Anforderungen zu bearbeiten. Dazu gehört vor allem, betroffene Personen rechtzeitig und umfassend über den Umgang mit ihren Daten zu informieren.

Verfahrenskataster: nötig und hilfreich

Um in Betrieben eine Übersicht zu bekommen, wo überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist ein Verfahrenskataster anzulegen. Auf dieser Grundlage können weitere Anforderungen ermittelt und mit entsprechenden Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes versehen werden. Zum Aufstellen eines solchen Katasters bedarf es keiner juristischen Spezialkenntnisse – verschiedene Hilfestellungen von Behörden und Verbänden (z.B. der Europäischen Kommission oder der Bundesdatenschutzbeauftragten) klären bereits viele Fragen, die beim Lesen der Verordnung auftauchen.

Tagesseminar und Zertifizierung

Um Zeit bei der Einarbeitung zu sparen und Zugriff auf geprüfte Vorlagen zu erhalten, können Verantwortliche den eintägigen Praxiskurs „EU-DSGVO kompakt: Rechtslage und Umsetzung für kleine Unternehmen“ der GUTcert Akademie besuchen. Zur Zielgruppe der Schulung gehören insbesondere Betriebe, die unterhalb der Schwelle zur Benennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten liegen. Für größere Organisationen bieten wir eine viertägige Intensivausbildung zum Beauftragten an. Bei Fragen zum Kursangebot erreichen Sie uns unter akademie@gut-cert.de oder +49 30 2332021-21.

Sie möchten das Datenschutzsystem Ihres Unternehmens von den GUTcert Fachexperten prüfen lassen? Dann stellen Sie eine unverbindliche Angebotsanfrage an unsere Fachabteilung. Ihr Ansprechpartner ist Nico Behrendt (+49 30 2332021-81).

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Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

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