Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 962050

GUTcert GmbH Eichenstraße 3b 12435 Berlin, Deutschland http://www.gut-cert.de
Ansprechpartner:in Frau Lisa Ziersch
Logo der Firma GUTcert GmbH

Bundestag hat Neuregelung zur Stromsteuerbefreiung beschlossen!

Der „Gesetzesentwurf zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften“ wurde vom Bundestag angenommen und soll am 1. Juli 2019 in Kraft treten

(PresseBox) (Berlin, )
.
Im Detail bedeutet das u.a. folgende Änderungen:
  • Die Stromsteuerbefreiung gemäß §9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG umfasst künftig Strom, der in Anlagen mit einer Leistung von mehr als zwei Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern (EE) erzeugt und am Ort der Erzeugung zum Selbstverbrauch entnommen wird
  • Wegfall der Erfordernisse eines „Grünstromnetzes“ (entnommener Strom ausschließlich aus EE gespeisten Netzen)
  • die Grundstruktur der Steuerbefreiung nach §9 Abs.1 Nr. 3 StromStG für Anlagen mit einer Leistung bis zu zwei Megawatt bleibt erhalten, die Befreiung beschränkt sich jedoch auf Strom aus EE oder muss mittels umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt worden sein
Zudem sollen auch §10 StromStG und §55 EnergieStG um die Nennung der DIN EN ISO 50001:2018 ergänzt werden, um weiterhin als Nachweis für den Spitzenausgleich zu gelten. Hierbei sind jedoch keine inhaltlichen Änderungen zu erwarten.

„Diese Neuregelung der Stromsteuerbefreiung soll dazu beitragen, die Stromsteuer wieder systematisch in das Stromsteuerrecht einzugliedern,  [...] da dieses seit 2000 nicht mehr in Einklang mit dem durch die fortschreitende Energiewende geprägten, zunehmend dezentralen [...]  Strommarkt stehe. “ (Deutscher Bundestag)

Fragen oder Hinweise richten Sie gerne an Frau Lisa Ziersch.

Website Promotion

Website Promotion
Mehr zu Stromsteuerbefreiung, EED & mehr

GUTcert GmbH

Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.