Bisher war dieser Test nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) möglich und konnte nicht gemäß dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden. Seit dem 1. Juli 2007 übernehmen nun die gesetzlichen Krankenkassen im Falle eines unklaren Pap-Befundes, also ab Klasse III, die Kosten für den HPV-Test PapilloCheck®. Denn trotz des „Goldenen Standards“ bei der Vorsorge sterben in Deutschland jährlich 1.700 Frauen an Zervixkarzinomen, die in einem frühen Stadium fast zu 100 Prozent heilbar sind.
Krankenkassen erstatten Kosten für PapilloCheck® bei atypischen
Das Testsystem PapilloCheck®, das gezielt die verschiedenen Typen des humanen Papillomvirus (HPV) nachweist, kann seit dem 1. Juli 2007 mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, wenn unklare Pap-Befunde vorliegen.
Bisher war dieser Test nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) möglich und konnte nicht gemäß dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden. Seit dem 1. Juli 2007 übernehmen nun die gesetzlichen Krankenkassen im Falle eines unklaren Pap-Befundes, also ab Klasse III, die Kosten für den HPV-Test PapilloCheck®. Denn trotz des „Goldenen Standards“ bei der Vorsorge sterben in Deutschland jährlich 1.700 Frauen an Zervixkarzinomen, die in einem frühen Stadium fast zu 100 Prozent heilbar sind.