- Basisförderung Luftkollektoren im Gebäudebestand von 1 - 40 m² Kollektorfläche beträgt unverändert 90 €/m². Die neue Mindestförderung von 1.500 € gilt nicht für Luftkollektoren!
- Die Innovationsförderung im Gebäudebestand in Höhe von 180 €/m² Kollektorfläche kann nun von 20 m² bis (neu) 100 m² Kollektorfläche beantragt werden.
- Neu: Die Innovationsförderung ist nun auch im Neubau möglich.
- Neu: Solare Prozesswärmeanlagen (z.B. Trockungsanlagen mit Luftkollektoren) mit einer Kollektorfläche von 20 - 1.000 m² Kollektorfläche werden bis zu 50% gefördert.
Beispiel 1:
Sportheim - 40 m² Kollektorfläche Beispiel 2:
Anlagenpreis: ~ 25.000 €
Innovationsförderung: 7.200 €
Investition: 17.800 €
Beispiel 2:
Autohaus - 100 m² Kollektorfläche
Anlagenpreis: ~ 50.000 €
Innovationsförderung: 18.000 €
Investition: 32.000 €
Beispiel 3:
Hackschnitzeltrocknung - 75 m²
Anlagenpreis: 40.000 €
Innovationsförderung: 13.500 €
oder Prozesswärmeförderung: bis zu 20.000 €
Mehr Infos und Anträge finden Sie im Internet bei der BAFA.