Das sind hervorragende Neuigkeiten nicht nur für die Osprey-Aktionäre, sondern auch für die Aktionäre des Goldexplorers MegumaGold (WKN A2JNEA / CSE NSAU), den GOLDINVEST.de schon seit einiger Zeit verfolgt. Denn MegumaGold hält seit August vergangenen Jahres eine Beteiligung von 19,05% an Osprey und partizipiert somit direkt an deren Erfolg!
Doch das ist noch nicht alles: Wie MegumaGold nämlich aktuell bekannt gibt, ist man eine Vereinbarung über den Erwerb von 193 Bergbau-Claims eingegangen, die an das Greater Goldenville-Projekt des Unternehmens anschließen bzw. in dessen Streichen liegen. Damit steigt der Landbesitz von MegumaGold im Goldenville-Distrikt von Nova Scotia um rund 82% auf 437 Claims, sodass das Unternehmen nun der größte Claim-Halter im Goldenville-Golddistrikt ist!
Lesen Sie hier den gesamten Artikel:
MegumaGold profitiert doppelt von Kursexplosion bei Osprey Gold
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter: https://www.goldinvest.de/newsletter
Folgen Sie uns auf Twitter: https://twitter.com/GOLDINVEST_de
Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf http://www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, es handelt sich vielmehr um werbliche / journalistische Veröffentlichungen. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Gemäß §34 WpHG möchten wir darauf hinweisen, dass Auftraggeber, Partner, Autoren und Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der MegumaGold Corp. halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen einer dritten Partei, die im Lager der MegumaGold Corp. steht, und der GOLDINVEST Consulting GmbH ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag und diese dritte Partei entlohnt die GOLDINVEST Consulting GmbH entgeltlich für die Berichterstattung zu MegumaGold Corp., womit ein Interessenkonflikt gegeben ist. Diese Dritte Partei kann Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von MegumaGold Corp. profitieren. Dies ist/wäre ebenfalls ein eindeutiger Interessenkonflikt.