In dem Zusammenhang weist die Gründeragentur noch einmal auf die Veröffentlichungspflicht der UG, der Limited und der Limited & Co. KG hin. Diese Rechtsformen unterliegen - wie andere Kapitalgesellschaften auch - dem Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Bei der Limited ist der Annual Account zu veröffentlichen, wobei dies auch in Englisch geschehen kann. Im Fall der Limited & Co. KG schreibt der Gesetzgeber die Veröffentlichung des deutschen Jahresabschlusses der Personengesellschaft vor.
"Unternehmer sollen sich auf Ihre Kernaufgaben im Unternehmen konzentrieren können, das ist die Philosophie unseres Teams", erklärt Bernd Kraus, Geschäftsleiter von GO AHEAD. "Daher nehmen wir ihnen - wie mit dem Veröffentlichungsservice im Bundesanzeiger - möglichst viel Verwaltungsarbeit im Hintergrund ab und halten damit den Aufwand für die Gründer bzw. Unternehmer so gering wie möglich."