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eBanz-Service von GO AHEAD

Gründeragentur betreut UGs und Limiteds bei der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (eBanz)

(PresseBox) (Bonn, )
Seit 2007 sind Kapitalgesellschaften zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger verpflichtet. GO AHEAD - der Marktführer für Limited-Gründungen in Deutschland - bietet seinen Kunden und interessierten Unternehmen einen Veröffentlichungsservice an. Gegen eine Servicegebühr von 69,-- Euro übernimmt GO AHEAD die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Der Unternehmer muss lediglich den Jahresabschluss zur Verfügung stellen.

In dem Zusammenhang weist die Gründeragentur noch einmal auf die Veröffentlichungspflicht der UG, der Limited und der Limited & Co. KG hin. Diese Rechtsformen unterliegen - wie andere Kapitalgesellschaften auch - dem Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Bei der Limited ist der Annual Account zu veröffentlichen, wobei dies auch in Englisch geschehen kann. Im Fall der Limited & Co. KG schreibt der Gesetzgeber die Veröffentlichung des deutschen Jahresabschlusses der Personengesellschaft vor.

"Unternehmer sollen sich auf Ihre Kernaufgaben im Unternehmen konzentrieren können, das ist die Philosophie unseres Teams", erklärt Bernd Kraus, Geschäftsleiter von GO AHEAD. "Daher nehmen wir ihnen - wie mit dem Veröffentlichungsservice im Bundesanzeiger - möglichst viel Verwaltungsarbeit im Hintergrund ab und halten damit den Aufwand für die Gründer bzw. Unternehmer so gering wie möglich."

GO AHEAD GmbH

Das Unternehmen wurde 2003 gegründet. Seither hat GO AHEAD 39.000 Neugründer und Unternehmer bei der Gründung einer Limited betreut und begleitet. Das Konzept des Marktführers ist dabei die klare Fokussierung auf den Kundennutzen. Die Gründer sollen sicher, schnell und ohne bürokratische Last ihr Unternehmen gründen und die ganze Energie in das Unternehmen stecken können. Mit einem One-Stop-Shop macht es GO AHEAD den Gründern einfach und komfortabel, eine Limited zu gründen.

Neben der Limited begleitet GO AHEAD Gründungen der Rechtsformen Limited & Co. KG und der Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt) – auch Mini GmbH genannt.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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