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Bonität einer anderen Gesellschaft nutzen

Es gibt triftige Argumente, weshalb der Erwerb einer Mantelgesellschaft wirtschaftlichen Nutzen bringen kann. Welche das sind, und worauf man beim Kauf achten sollte, weiß Ben Brockmann, Inhaber des Münchner Unternehmens GmbH Makler

(PresseBox) (München, )
Ein wichtiger Indikator bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation eines Landes ist die Anzahl der jährlichen Firmenpleiten. Dass Deutschland momentan auf dem Weg ist, einer der weltweiten Spitzenreiter zu werden, ist leider kein Geheimnis mehr. Politisch lässt sich diese Tatsache offenbar noch runterspielen, Unternehmer allerdings müssen dieser traurigen Realität ins Augen sehen. Ist man Geschäftsführer einer GmbH, genügt oft schon eine einzige größere Forderung aus, gezwungen zu sein, Konkurs anzumelden. Tut man es nicht, oder auch nur nicht rechtzeitig, macht sich der GF der Konkursverschleppung schuldig. Dass er dann sehr wahrscheinlich mit seinem gesamten Privatvermögen haften muss, ist nur eines der Folgekriterien.

Eigentlich sollte die Politik einen Rahmen schaffen, dies zu vermeiden. Nur haben gerade kleine und mittelständige Unternehmen in Deutschland keine Lobby mehr. Während Großunternehmen mit absurden Beträgen subventioniert und im Zweifelsfall vorübergehend „gerettet“ werden, muss der Kleinunternehmer sich selbst schützen.

Bonität erwerben

Ben Brockmann kann davon ein Lied singen. GmbH kaufen. In seinem Portfolio befinden sich unzählige Unternehmen, die dieser destruktiven Politik zum Opfer fielen, aber weiterhin noch Bonität und Reputation aufweisen. Damit diese Unternehmen nicht für umsonst „gestorben“ sind, können sie vielleicht dazu dienen, anderen Firmen diesen Weg zu ersparen.

Mit dem Erwerb einer Mantelgesellschaft, GmbH kaufen, lassen sich deren Bonität und Reputation auf die eigene Gesellschaft übertragen. Nur ist dies nicht ganz einfach und benötigt ein weites Fachwissen.

„Wir sichern den Erhalt der Bonität über die Gestaltung der Vertragsentwürfe. Soll heißen, zunächst erfolgt der Anteilskauf und im Anschluss lediglich die Bestellung einer weiteren Geschäftsführung. Die Beschlussfassung zur Abberufung erfolgt zeitversetzt. Dies nennt man einen generationsübergreifenden Übertrag, in dem die Beschlussfassung für Abberufung und Neubestellung eben nicht im Anteilskaufvertrag verhandelt wird, sondern ausgelagert. Die Auskunfteien werten dies ein. Somit ist der Bonitätserhalt und damit einher die Reputation der Gesellschaft auch über den Übertragungstermin hinweg gesichert.“

Darüber hinaus gibt es immer individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Jedes Unternehmen hat eine eigene DNA. Lassen Sie sich umfänglich und unverbindlich von einem der Marktführer zum Kauf von Mantelgesellschaften beraten: www.gmbhmakler.de

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