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Neue Richtlinie GEFMA 124-5 zu Umsetzungsempfehlungen für optimiertes Energiemanagement von Lüftungs- und Klimaanlagen bei der Energetischen Inspektion

(PresseBox) (Bonn, )
Das Gebäudeenergiegesetz GEG hatte im vergangenen Jahr die EnEV, das EEWärmeG und EnEG ersetzt. Mit der neuen Rechtsregelung werden europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt und die Vorschriften zum Niedrigstenergiegebäude in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das Gebäudeenergiegesetz stellt neue Anforderungen an die Durchführung von energetischen Inspektionen.

In den §§ 74-78 des Gebäudeenergiegesetzes GEG werden durch den Gesetzgeber Bestimmungen für eine energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW getroffen. Die GEFMA-Richtlinie gibt Empfehlungen für die Herangehensweise bei der Umsetzung dieser Anforderung. Die Empfehlungen basieren auf Erfahrungen der Autoren bei der Ausschreibung und Durchführung der Inspektionsleistung nach der Forderung des bisherigen § 12 EnEV. Beteiligte Betreiber (Auftraggeber) und Inspektoren (Auftragnehmer) haben diese Richtlinie gemeinsam erarbeitet. Sie Richtlinie beschreibt anhand von Praxis-Beispielen, wie die Leistungen der energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen. „Mit der überarbeiteten, nun als Weißdruck erschienenen Richtlinie GEFMA 124-5 bekommen vor allem Anlagenbetreiber sowie Auftraggeber konkrete Empfehlungen in die Hand, um anhand der aktualisierten Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes die Umsetzung der energetischen Inspektion besser planen, ausschreiben und abwickeln zu können“, so Dipl.-Ing. (BA) Dan Hildebrandt, Leiter der GEFMA-Projektgruppe. Anhand von Praxis-Beispielen wird beschrieben, wie die Leistungen der energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen.

„Eine energetische Inspektion ist nicht nur die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, sondern sie hilft auch nachhaltig Energiekosten zu senken und liefert einen großen Nutzen für den effizienten Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen. Mit der energetischen Inspektion können weitergehende Optimierungsmöglichkeiten aufgedeckt werden und somit praktische Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz aufgezeigt werden“, so Prof. Dr.-Ing. Jörg Mehlis, Leiter des GEFMA-Arbeitskreises Energie.

Die GEFMA 124-5 „Energiemanagement – Empfehlungen zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz” kann ab sofort als digitale Version über den Online-Shop zum Preis von 44,00 Euro (zzgl. USt.) erworben werden (für Mitglieder kostenfrei).

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Der Branchenverband GEFMA steht für einen Markt mit 134,28 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung und mit einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 4,75%. Er vertritt über 1000 Unternehmen und Organisationen des wachsenden Dienstleistungssektors Facility Management. Seit 1989 engagiert er sich für ein einheitliches Begriffsverständnis (Richtlinien, Benchmarking) und für Qualitätsstandards (Zertifizierungen: CAFM-Software Produkte, Nachhaltigkeit im FM sowie Aus- und Weiterbildung). Die GEFMA Initiative "FM - Die Möglichmacher" zeigt die Branche als attraktiven Arbeitgeber mit vielfältigen Job- und Karrieremöglichkeiten. (www.gefma.de)

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