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Theaterdonner: 111 Tage neue Maschinenrichtlinie

(PresseBox) (Sassenberg, )
Gute zwei Jahre lang hat sie die Branche beschäftigt: die neue Maschinenrichtlinie, die im Januar 2010 wirksam wurde. Workshops, Seminare, Fachartikel zum Thema „Was ist neu? Was ist zu berücksichtigen?“ Nun ist das aktuelle Regelwerk seit 100 Tagen in Kraft. Was hat sich für die Technischen Redaktionen geändert? Welchen Einfluss nehmen neue oder geänderte Passagen auf die tägliche Arbeit? Olaf Dömer leitet bei der gds AG im westfälischen Sassenberg den Dienstleistungsbereich documate. Hier werden Technische Dokumentationen für einen branchenübergreifenden Kundenkreis erstellt, gepflegt und übersetzt. Seine etwas provokante Antwort auf diese Fragen lautet: „Nichts!“

„Ein wesentlicher Punkt, der mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie deutlich wurde, ist die Tatsache, dass sich die Verantwortlichen in den Unternehmen überhaupt wieder mit der Maschinenrichtlinie auseinander setzen“, so Dömer, „Seit ihrer Einführung im Jahr 1994 war sie doch zumindest in den letzten 10 Jahren zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Viele damit zusammenhängende Aspekte sind in professionellen Redaktionen, speziell den externen Dienstleistern, in Form von Kontrollmechanismen automatisiert, so dass es dort ein übersichtlicher Aufwand ist, diese Mechanismen an die Neuerungen anzupassen. Und anschließend wird überwiegend ganz normal weiter gearbeitet.“

Im Zentrum der Fragen aus seiner Kundschaft geht es um Neuerungen im Zusammenhang mit der Risikobeurteilung. „Hier wird im Wesentlichen nach dem Abgleich mit den Warnhinweisen gefragt“, erklärt Olaf Dömer, „Produkthaftung ist an dieser Stelle das Stichwort. Gerade weil sich in diesem Zusammenhang Neuerungen ergeben haben, hat es dieses Wort wieder in die vordere Reihe der am häufigsten gestellten Fragen geschafft.“

Waren die Vorbereitungen auf die neue Richtlinie in den vergangenen Monaten und Jahren also übertriebener Aktionismus? „Was die durchschnittliche interne Redaktion im Maschinen- und Anlagenbau angeht, so kann das vielleicht stimmen. Hier ist man in der Regel längst soweit, dass man sich über externe Dienstleister absichert“, lautet die Antwort des gds-Experten, „Die besonders intensive Öffentlichkeit hat der Wertschätzung und Wahrnehmung der Maschinenrichtlinie sehr gut getan. Sie ist durch die erneuerte Fassung wieder auf ein Niveau in das Bewusstsein der Verantwortlichen gekommen, das angemessener ist, als in vielen Jahren seit ihrer eigentlichen Einführung.“

gds GmbH

Kunden der gds AG nutzen vielfältige Lösungen für die Technische Dokumentation. Als Software-Entwickler vertreibt gds die Redaktionsumgebung docuglobe, die mit MS Word als Editor arbeitet. Basierend auf dem Prinzip der Modularisierung, senkt docuglobe die Kosten für produktbegleitende Unterlagen nachweislich um 50-70%. Mit dem Terminologie-Werkzeug docuterm bietet gds eine Lösung zur Sicherstellung konsistente Benennungen.

Im Dienstleistungsbereich documate nutzen Kunden komplexe Serviceleistungen: Technische Redaktion, Übersetzung und Grafik. Von der Auslagerung kleiner Dokumentationsprojekte bis hin zum vollständigen Outsourcing der Technischen Dokumentation. Nicht zuletzt reduzieren die Kunden durch documate ihr Haftungsrisiko in diesem sensiblen Bereich. Abgerundet wird das Angebot durch docuconsult, dem Fachbereich für Analyse, Beratung, Schulung, Workshops und Seminaren, jeweils mit dem Fokus auf aktuelle Entwicklungen in der Technischen Dokumentation.

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