Wenn sich für Unternehmen das Auftragsvolumen durch die aktuelle anhaltende Corona-Virus Situation verringert, so können diese Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen. Dazu hat der Bundesrat am 13.03.2020 das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ verabschiedet. Die Regelungen traten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.
Seit die dafür notwendigen geänderten KUG-Formulare veröffentlicht wurden, hat GDI Software mit Hochdruck daran gearbeitet, diese in seiner Lohn-Software zu implementieren, sodass die Möglichkeit zur Berechnung und Beantragung jetzt zur Verfügung steht.
GDI Software stellt diese Funktionalität seinen Anwendern kostenfrei bereit. „Für uns war das selbstverständlich hier schnell und kostenlos eine Lösung bereit zu stellen“, so Geschäftsführer Marc Zausig. „In solchen Zeiten muss der Mittelstand zusammenhalten. Und wir versuchen auf diese Weise einen Beitrag zu leisten.“
Eine Programmlösung für die Entschädigungszahlungen bei Quarantäne nach § 56 Infektionsschutzgesetz wird GDI zeitnah und natürlich auch kostenlos mit dem nächsten Service-Release pünktlich vor der Aprilabrechnung zur Verfügung stellen.