Karlsruhe, 15. November 2004. Mit einer Verbreitung von bundesweit über 64 Millionen ist die GeldKarte ein ideales Medium für den Altersnachweis am Zigarettenautomaten, in Spielhallen und Videotheken sowie im Internet für „Über 18“-Inhalte. Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes hat für eine noch größere Akzeptanz der GeldKarte gesorgt. Danach sind die Aufsteller von Zigarettenautomaten verpflichtet, an allen frei zugänglichen Geräten technische Vorkehrungen anzubringen, die die Bedienung durch Jugendliche unter 16 Jahren verhindert. Das Jugendschutzmerkmal auf dem Chip ist aber nicht nur der Schlüssel zum Zigarettenautomaten, sondern auch zur Volljährigkeitsprüfung im Internet. Bei führenden Jugendschutzanbietern im Internet ist der gesetzeskonforme „Über-18“-Nachweis mit der GeldKarte durch den Einsatz von fun SmartPay AVS schon heute möglich.
Für den Altersnachweis im Internet mit der GeldKarte hat fun communications, das im Praxiseinsatz bereits bewährte und vom Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zugelassene Verfahren fun SmartPay AVS zum Bezahlen mit der GeldKarte im Internet, um die Abfrage des Jugendschutzmerkmals erweitert. fun SmartPay AVS ist durch die Kombination von Altersnachweis und Bezahlmöglichkeit die ideale Lösung für „Über-18-Inhalte“ im Internet.
Der Kunde benötigt für die Überprüfung des Altersmerkmals mit fun SmartPay AVS (Adult Verification System) nur einen einfachen, kostengünstigen Chipkartenleser, der z.B. über USB an seinen Computer angeschlossen ist. Auf Kundenseite ist weder die Installation von Software noch eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation mit dem Chipkartenleser erfolgt über ein kleines Java-Applet, das bei der Abfrage des Altersmerkmals automatisch vom Browser geladen wird.
Die GeldKarte wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Verfahren für den Jugendschutz im Internet zugelassen. Die KJM hat neben der GeldKarte weitere Konzepte bewertet. Zur Volljährigkeitsprüfung über den gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Kontakt, setzen alle anderen Konzepte am Markt auf das Postident®-Verfahren. Großer Nachteil dieses Verfahrens ist die persönliche Identifizierung, unter Vorlage des Personalausweises, in der Postfiliale - was für den Kunden nicht nur zeitaufwendig, sondern auch mit zusätzlichen Unannehmlichkeiten verbunden ist.
Beim Einsatz der GeldKarte ist keine gesonderte Vier-Augen-Kontrolle erforderlich, da diese bereits bei der Kontoeröffnung erfolgt ist und die GeldKarte ausschließlich von Kreditinstituten an Ihre Kunden emittiert wird. Die Kunden erhalten die GeldKarte mit Jugendschutzmerkmal automatisch mit dem turnusmäßigen Austausch auf dem Chip ihrer ec-, Bank- oder SparkassenCard. Auf der GeldKarte ist bei minderjährigen Karteninhabern nach Einwilligung das Geburtsdatum, bei volljährigen Personen ein Legitimationsvermerk auf dem Chip aufgebracht. Das Jugendschutzmerkmal wird nach den Vorgaben des Zentralen Kreditausschusses mit Hilfe des Sicherheitsmoduls MSAM (Marktplatz Security Application Module) geprüft. Dabei ist neben der Volljährigkeitsprüfung auch eine Prüfung auf „Über-16“ möglich.
Weitere Informationen unter www.fun.de
Testmöglichkeit Altersnachweis und Bezahlen mit der GeldKarte:
http://demo.fun.de