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Jugendschutz im Internet mit der GeldKarte

fun communications ermöglicht den Altersnachweis im Internet mit fun SmartPay AVS – der einzigen Lösung am Markt zur gesetzeskonformen Abfrage des Jugendschutzmerkmals und Bezahlen mit der GeldKarte im Internet.

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Für den Altersnachweis im Internet setzen führende Jugendschutzanbieter im Internet auf die GeldKarte. Das Karlsruher Softwareunternehmen fun communications ermöglicht den Altersnachweis im Internet mit fun SmartPay AVS – der einzigen Lösung am Markt zur gesetzeskonformen Abfrage des Jugendschutzmerkmals und Bezahlen mit der GeldKarte im Internet.

Karlsruhe, 15. November 2004. Mit einer Verbreitung von bundesweit über 64 Millionen ist die GeldKarte ein ideales Medium für den Altersnachweis am Zigarettenautomaten, in Spielhallen und Videotheken sowie im Internet für „Über 18“-Inhalte. Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes hat für eine noch größere Akzeptanz der GeldKarte gesorgt. Danach sind die Aufsteller von Zigarettenautomaten verpflichtet, an allen frei zugänglichen Geräten technische Vorkehrungen anzubringen, die die Bedienung durch Jugendliche unter 16 Jahren verhindert. Das Jugendschutzmerkmal auf dem Chip ist aber nicht nur der Schlüssel zum Zigarettenautomaten, sondern auch zur Volljährigkeitsprüfung im Internet. Bei führenden Jugendschutzanbietern im Internet ist der gesetzeskonforme „Über-18“-Nachweis mit der GeldKarte durch den Einsatz von fun SmartPay AVS schon heute möglich.

Für den Altersnachweis im Internet mit der GeldKarte hat fun communications, das im Praxiseinsatz bereits bewährte und vom Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zugelassene Verfahren fun SmartPay AVS zum Bezahlen mit der GeldKarte im Internet, um die Abfrage des Jugendschutzmerkmals erweitert. fun SmartPay AVS ist durch die Kombination von Altersnachweis und Bezahlmöglichkeit die ideale Lösung für „Über-18-Inhalte“ im Internet.

Der Kunde benötigt für die Überprüfung des Altersmerkmals mit fun SmartPay AVS (Adult Verification System) nur einen einfachen, kostengünstigen Chipkartenleser, der z.B. über USB an seinen Computer angeschlossen ist. Auf Kundenseite ist weder die Installation von Software noch eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation mit dem Chipkartenleser erfolgt über ein kleines Java-Applet, das bei der Abfrage des Altersmerkmals automatisch vom Browser geladen wird.

Die GeldKarte wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Verfahren für den Jugendschutz im Internet zugelassen. Die KJM hat neben der GeldKarte weitere Konzepte bewertet. Zur Volljährigkeitsprüfung über den gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Kontakt, setzen alle anderen Konzepte am Markt auf das Postident®-Verfahren. Großer Nachteil dieses Verfahrens ist die persönliche Identifizierung, unter Vorlage des Personalausweises, in der Postfiliale - was für den Kunden nicht nur zeitaufwendig, sondern auch mit zusätzlichen Unannehmlichkeiten verbunden ist.

Beim Einsatz der GeldKarte ist keine gesonderte Vier-Augen-Kontrolle erforderlich, da diese bereits bei der Kontoeröffnung erfolgt ist und die GeldKarte ausschließlich von Kreditinstituten an Ihre Kunden emittiert wird. Die Kunden erhalten die GeldKarte mit Jugendschutzmerkmal automatisch mit dem turnusmäßigen Austausch auf dem Chip ihrer ec-, Bank- oder SparkassenCard. Auf der GeldKarte ist bei minderjährigen Karteninhabern nach Einwilligung das Geburtsdatum, bei volljährigen Personen ein Legitimationsvermerk auf dem Chip aufgebracht. Das Jugendschutzmerkmal wird nach den Vorgaben des Zentralen Kreditausschusses mit Hilfe des Sicherheitsmoduls MSAM (Marktplatz Security Application Module) geprüft. Dabei ist neben der Volljährigkeitsprüfung auch eine Prüfung auf „Über-16“ möglich.

Weitere Informationen unter www.fun.de
Testmöglichkeit Altersnachweis und Bezahlen mit der GeldKarte:
http://demo.fun.de

fun communications GmbH

Die fun communications GmbH mit Sitz in Karlsruhe bietet kundenspezifische IT-Komplettlösungen, Produkte im Bereich Banking sowie Smartcard-basierte Anwendungen im Internet. Seit Jahren hat sich fun communications erfolgreich mit seinen Anwendungen auf dem Markt für eBanking etabliert: Buhl Data Service, FIDUCIA, Lexware, Postbank und T-Online gehören zu den Unternehmen, die auf Lösungen von fun communications vertrauen. fun communications engagiert sich in den Initiativen baden-württemberg: connected (bwcon), CyberForum e.V., Mobile Region Karlsruhe, der Initiative GeldKarte e.V., der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und international im Liberty Alliance Project und den Europäischen Technologie Plattformen eMobility und NESSI.

Kurzporträt STP Informationstechnologie AG
Die STP Informationstechnologie AG ist ein visionäres und zugleich konservativ geführtes IT-Unternehmen. 1993 von den geschäftsführenden Gesellschaftern Gunther Thies und Ralph Suikat gegründet, entwickelte sich das Unternehmen zum viertgrößten Anbieter für Rechtsanwaltssoftware in der Bundesrepublik Deutschland und ist umsatzmäßig der drittgrößte Hersteller der Branche in Deutschland. Seit Anfang Oktober 2006 verstärkt Florian Schwiecker als Vorstand für Sales & Marketing die STP-Geschäftsleitung. Mittlerweile arbeiten knapp 80 qualifizierte und hoch motivierte Menschen für das Unternehmen. Kernkompetenz ist die Entwicklung von Softwarelösungen und Informationssystemen für Anwälte, Justizverwaltung und alle mit diesem Kreis in Kontakt stehenden Institutionen. Durch die konsequente Fokussierung auf die Geschäftsprozesse unserer Kunden generieren unsere Anwendungen erhebliche Produktivitätsgewinne. Unsere Kunden erfahren durch das ganzheitlich angelegte Serviceangebot, von der Organisationsberatung bis hin zum Telefonsupport, eine über das STP-Produktangebot hinausgehende Unterstützung.

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