Die im Fachverband organisierten unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber begrüßten das von der Deutschen Telekom und NetColgone erwirkte Urteil insbesondere deshalb, weil sich in der Praxis zwischenzeitlich gezeigt habe, dass Unity Media seine Marktmacht zulasten der regional und lokal tätigen Mittelständler aus Handwerk und Wohnungswirtschaft ausnutze. Dies gelte sowohl hinsichtlich des Auftretens gegenüber den Gestattungsgebern, den großen Wohnungswirtschaftsgesellschaften, als auch gegenüber den Programmanbietern, wo die mittelständischen Kabelnetzbetreiber angesichts der häufig intransparenten Gestattungsvergabe und Programm-Einspeiseforderungen immer häufiger aus dem Markt gedrängt würden.
„Der FRK erwartet daher in den kommenden Prozessen bzw. bei einer Neuverhandlung der Fusion vor dem Kartellamt die Berücksichtigung dieser Erfahrungen und geht von erheblichen Auswirkungen des Gerichtsurteils auf die anstehenden Fusionsverfahren von E-Plus und O2 bzw. Vodafone und Kabel Deutschland aus. Dies beinhaltet aus FRK-Sicht insbesondere die stärkere Berücksichtigung der Interessen der unabhängigen mittelständischen, lokal und regional tätigen Kabel-Infrastrukturbetreiber“, erklärte der FRK-Vorsitzende abschließend.
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