Der FRK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit Beginn der Kupfer-Koaxialverkabelung durch Privatfirmen die Wohnungsgesellschaften und Vermieter Gestattungsverträge für die Errichtung von Kupfer-Koaxial-Netzen in ihren Liegenschaften verlangten. Für diese Gestattungsverträge müssten in den meisten Fällen Gestattungsgebühren an die Wohnungseigentümer gezahlt werden. Im Gegensatz dazu würden von der Deutschen Telekom AG (DTAG) offensichtlich keinerlei Gestattungsgebühren verlangt – weder für die TK-Dienste noch für die Fernsehversorgung. Dies bedeute eine Ungleichbehandlung der uKNB bzw. der FRK-Mitglieder seitens der Wohnungswirtschaft gegenüber der DTAG.
Gleichzeitig wurde der Justiziar beauftragt, auch gemeinsam mit dem Vorstand zunächst in Verhandlungen mit der Wohnungswirtschaft und ihrem Zentralverband, dem GdW, auf eine Gleichbehandlung zu dringen.
„Sollte es hier zu keiner Gleichbehandlung durch die Wohnungswirtschaft und den GdW kommen, wird die Anwaltskanzlei MMR die notwendigen kartellrechtlichen Maßnahmen ergreifen und darüber hinaus ggf. notwendige weitere rechtliche Schritte prüfen“, so Labonte abschließend.