In einem Brief an alle Mitglieder der Rechteverwertungsgesellschaft VG Media (38 TV- und 67 Radio-Sender) fordere der FRK für seine Mitglieder von den Privatsendern, zukünftig Einspeisegebühren zu zahlen, um endlich die Gleichbehandlung mit den großen Kabelnetzbetreibern wie KDG, UnityMedia etc. zu erreichen. Letztere erhielten pro Jahr ca. 20 Mio. Euro mehr an Einspeisegebühren als sie an Urheberrechtsgebühren an die Sender über deren Verwertungsgesellschaft bezahlten.
Da die VG Media unerwarteterweise den Gesamtrahmenvertrag mit dem FRK sowie alle Einzelverträge über die Weiterleitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen zum 1. Januar 2011 gekündigt habe, sei es nunmehr notwendig, die Gleichbehandlung aller Kabelnetzbetreiber und deren Kunden gegenüber den Sendern durchzusetzen. Deshalb habe der FRK angeboten, kurzfristig mit jedem einzelnen VG Media-Sender Verhandlungen über die Zahlung von Einspeisegebühren zu beginnen. Dabei gehe der FRK davon aus, dass pro nachgewiesenem zahlenden Kabelkunden von TV-Sendern eine Einspeisegebühr von 0,02 Euro und von Radio-Sendern eine Einspeisegebühr von 0,01 Euro als angemessen zu betrachten sei.
Dieser Schritt sei auch notwendig geworden, weil die von der VG Media nunmehr vorgeschlagenen „Musterverträge“ weder die Mindestbezahlgrenze von 75 WE pro Kabelanlage noch die bisher traditionelle Verrechnung von Urheberrechts- und Einspeisegebühren oder die Gebührenabgeltung durch Vorlieferanten enthielten.
Der FRK-Vorsitzende in seinem Brief an die Sender: „Wir bedauern dieses „Diktat“ und die Entwicklung insbesondere angesichts der Tatsache, dass wir mit der Gema und ihren Sendeunternehmen einen für beide Seiten zufriedenstellenden Kompromiss unterzeichnet haben.“ Zur Lösung der Problematik werde vom FRK bei den VG Media-Mitgliedern angeregt, sich gegebenenfalls direkt mit der GEMA als Verwertungsgesellschaft über die Nutzung des Vertrages des FRK mit der GEMA zu verständigen.
Abschließend wies Labonte darauf hin, dass die Logik des vorgeschlagenen VG Media-Urheberrechtsvertrages zukünftig die Zahlung von Urheberrechten durch jeden einzelnen Haushalt, der seine Programme direkt vom Satelliten empfängt, notwendig mache. Dies werde der FRK gegebenenfalls juristisch klären lassen.
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