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ARD und ZDF werden auch langfristig in den Netzen der FRK-Mitglieder verbreitet

Unabhängige Kabelnetzbetreiber sind von der ARD/ZDF-Entscheidung, die Kabel-Verträge mit den regionalen Kabelnetzbetreibern zu kündigen, nicht betroffen

(PresseBox) (Köln, )
Die unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation – FRK sind von der ARD/ZDF-Entscheidung, die Kabel-Verträge mit den regionalen Kabelnetzbetreibern zu kündigen, nicht betroffen.

FRK hat Kartellbeschwerde gegen die großen regionalen Kabelgesellschaften und die vier großen Senderfamilien eingereicht.


Köln, den 14.06.2012

„Wir müssen endlich die inzwischen eingetretenen massiven Wettbewerbsverzerrungen und beschränkungen für die Kunden der im FRK zusammengeschlossenen alternativen unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) beseitigen. Deshalb haben wir am 04.06.2012 eine Beschwerde beim Kartellamt wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung u.a. eingereicht“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation – FRK, Heinz-Peter Labonte, heute am Rande der ANGA Cable in Köln.

Seit dem Verkauf der Kabelnetze der Telekom Ende des letzten Jahrhunderts zahlten die vier großen Sendergruppen ARD, ZDF, Pro7Sat1 und RTL Einspeiseentgelte an die Betreiber der ehemaligen Telekomnetze. Die Einnahmen der heutigen großen regionalen Kabelgesellschaften überstiegen seit Jahren bei weitem die Beträge, die sie an die Sender der großen Sendergruppen für die Nutzung der Urheberrechte bezahlten.

Dem gegenüber würden den uKNB (Kabelnetzbetreiber im Besitz der Wohnungswirtschaft, des Handwerks und der Kommunen) seit mehr als einem Jahrzehnt entsprechende Verhandlungsergebnisse verweigert. „Gegen dieses Kartell der vier großen Sendergruppen und der großen regionalen Netzbetreiber richtet sich die Kartellbeschwerde des FRK“, erläuterte Labonte. Denn der FRK fordere schon seit Beginn der Zahlung dieser Transportentgelte das Ende der Wettbewerbsverzerrungen.

Sollten entsprechend der KEF-Beschlüsse (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) nunmehr auch die großen regionalen Kabelgesellschaften keine Transportentgelte mehr erhalten bzw. diese wettbewerbsneutral mit der Vergabe der Urheberrechte verrechnet werden, so sei das zwar für die großen regionalen Kabelgesellschaften und ihre Finanzinvestoren bedauerlich, aber dies würde dann endlich auch die jahrzehntelange Wettbewerbsverzerrung aufheben.

Abschließend erklärte Labonte: „Wir werden sehr genau darauf achten, ob diese Praxis sich dann nicht nur für die Öffentlich-Rechtlichen verändern wird oder ob die Wettbewerbsverzerrung mit den privaten Sendergruppen und den Regionalgesellschaften als Kartell fortbestehen wird. Insofern lassen auch die Entscheidungen von KEF, ARD und ZDF bzw. der Hinweis des Kartellsamts, nicht mehr gemeinsam über Einspeisegebühren mit den Regionalgesellschaften zu verhandeln, unsere Kartellbeschwerde nicht obsolet werden.“


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