Zwar sind über die Hausratversicherung Glasbruch-Schäden bereits abgedeckt, allerdings nur dann, wenn der Schaden im Zusammenhang mit einer der versicherten Gefahren entsteht, beispielsweise einem Brand oder einem Einbruch. Geht die Scheibe oder die Glaskeramik-Kochfläche durch ein Missgeschick kaputt, bleibt der Versicherte auf dem Schaden sitzen. Durch eine Glasversicherung kann der bereits bestehende Versicherungsschutz ergänzt werden. Zudem ist ein separater Versicherungsabschluss möglich. Ab einem geringen Mehrbetrag lassen sich auch Glasbruchschäden an Aquarien und Terrarien mitversichern. Eine Glasversicherung ist vor allem für Haushalte mit Kindern sowie Wohnungen oder Häuser mit sehr teuren und großen Glasflächen sinnvoll. Die Höhe des Versicherungsbeitrages orientiert sich meist an der Wohnfläche.
Wurde eine Glasversicherung abgeschlossen, zahlt der Versicherer unabhängig davon, ob Eigen- oder Fremdverschulden vorliegt. Neben dem Ersatz des entstandenen Schadens finanziert die Versicherung auch die Zusatzkosten, die beim Einbau der neuen Scheibe anfallen, inklusive Lieferung und Montage.
Ausgeschlossen von der Glasversicherung sind Beleuchtungskörper sowie Photovoltaik-Anlagen. Für Solaranlagen empfiehlt sich auf den Fall ein zusätzlicher Schutz. Interessante Informationen zum Thema "Glasversicherung" können interessierte Leser unter http://www.hausratversicherungen.com/... abrufen.