"Die Mischung der beiden positiv besetzten Begriffe "happy" und "APP" auf derart einfache und prägnante Art und Weise ist außergewöhnlich, erregt Aufmerksamkeit und trifft exakt den Zeitgeist der jetzigen Generation "Smartphone", erläutert Dr. Martin Kayser, Patentanwalt der Kanzlei Bauer-Vorberg-Kayser. "Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte zunächst Bedenken, die Marke einzutragen, weil der Begriff HAPPY auch anderen Mitbewerbern zur Verfügung stehen sollte. Erst nachdem der zuständige Prüfer überzeugt werden konnte, dass die Marke nicht nur den Begriff HAPPY, sondern eine kreative und unübliche Wortschöpfung darstellt, die gerade durch den Begriff APP geprägt ist, war er bereit, die Marke einzutragen. Hinzu kam, dass unsere Mitarbeiterin Eva Metzger eine vorangegangene Entscheidung des Bundespatentgerichtes zu einer ähnlichen Marke gefunden hat, die sicherlich maßgeblich dazu beitrug, die letzten Bedenken des Prüfers auszuräumen" freut sich Dr. Martin Kayser.
Marke "hAPPy" beim Deutschen Marken- und Patentamt für FlowFact eingetragen
"Die Mischung der beiden positiv besetzten Begriffe "happy" und "APP" auf derart einfache und prägnante Art und Weise ist außergewöhnlich, erregt Aufmerksamkeit und trifft exakt den Zeitgeist der jetzigen Generation "Smartphone", erläutert Dr. Martin Kayser, Patentanwalt der Kanzlei Bauer-Vorberg-Kayser. "Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte zunächst Bedenken, die Marke einzutragen, weil der Begriff HAPPY auch anderen Mitbewerbern zur Verfügung stehen sollte. Erst nachdem der zuständige Prüfer überzeugt werden konnte, dass die Marke nicht nur den Begriff HAPPY, sondern eine kreative und unübliche Wortschöpfung darstellt, die gerade durch den Begriff APP geprägt ist, war er bereit, die Marke einzutragen. Hinzu kam, dass unsere Mitarbeiterin Eva Metzger eine vorangegangene Entscheidung des Bundespatentgerichtes zu einer ähnlichen Marke gefunden hat, die sicherlich maßgeblich dazu beitrug, die letzten Bedenken des Prüfers auszuräumen" freut sich Dr. Martin Kayser.