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Familienmitglieder im Betrieb: Sozialkassen zahlen oft nichts

(PresseBox) (Hamburg, )
Angehörige oder Ehepartner, die im Familienbetrieb mitarbeiten, sind häufig nicht sozialversicherungspflichtig. Auch wenn sie Sozialabgaben abgeführt haben, bekommen sie oft kein Arbeitslosengeld und keine Rente. Darauf weist das Online-Portal www.financialport.de hin. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass keine Sozialversicherungspflicht bestanden hat, können die umsonst gezahlten Beiträge zurückgefordert werden. Dabei handelt es sich oft um Beträge von mehreren 10.000 Euro.

Die wichtigsten Kriterien bei der sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung von mitarbeitenden Familienangehörigen oder Ehepartnern sind Befugnisse und Eingliederung in den Betrieb. Bei Übernahme unternehmerischer Verantwortung, nicht weisungsgebundenem Handeln und Unterschrifts- und Kontovollmacht sind sie nicht sozialversicherungspflichtig. Das sind jedoch nur Beispiele, verbindliche Regeln existieren nicht. Probleme ergeben sich in erster Linie bei Arbeitsverhältnissen, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden oder bei der Einstufung von Kindern, die im Betrieb ihrer Eltern gearbeitet haben. Krankenkassen und Arbeitsamt fühlen sich nämlich untereinander nicht an die Einstufung des anderen gebunden. Das erschwert eine eindeutige und durchgehende Statuszuweisung eines Versicherten. Um sicherzustellen, dass zu erbringende Sozialversicherungsbeiträge im Leistungsfall auch Früchte tragen, rät Financialport, vorab den Status des Mitarbeiters rechtsverbindlich ermitteln zu lassen. Denn eine gesicherte Planung zu Beginn ist besser als eine nachträgliche Klärung. Denn die kostet Zeit und gerade die hat man nicht, wenn man die Leistungen dringend braucht.

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Financialport ist das erste komplette Portal für die privaten Finanzen im Internet. Ob Geldanlage oder Kredit, Immobilienfinanzierung oder Versicherungen - Angestellte, Freiberufler und mittelständische Unternehmer finden hier alle nötigen Angebote. Die Stärke des Portals ist die maßgeschneiderte Beratung aufgrund der Online-Anfrage. Der Benutzer von www.financialport.de wird nicht mit Tabellen und Charts alleingelassen, sondern erhält auf Basis seiner Angaben durch Vermittlung von Financialport qualifizierte Beratung von Unternehmen und ausgewählten Anlageberatern.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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