Die Anteilseigner bestätigten eine Anhebung der Altersgrenze für die von Giuliano Berretta ausgeübte Position des Vorsitzenden des Boards von 70 auf 71 Jahre.
Zugleich haben die Anteilseigner entschieden, das die neuen Altersgrenzen in der Satzung für die Amtsdauer der Mitglieder des Boards, CEO (69), Deputy CEO (67) oder Chairman (71) in Kraft treten nachdem das relevante Alter erreicht wurde und wenn die Hauptversammlung der Anteilseigner den Jahresabschluss genehmigt hat.
Die Anteilseigner beschlossen weiter, die Immobilisierungsperiode für Aktien der Gesellschaft nach dem französischen Modernisierungsgesetz für die Wirtschaft (Loi de Modernisation de l'Economie) auf drei Tage zu begrenzen. Zugleich schafften sie die Bedingung ab, dass Mitglieder des Boards eine Minimumanzahl an Aktien des Unternehmens halten müssen.